Ankunft: Wichtige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Brandenburger Tor

Berlin heißt Sie Willkommen! Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zu Einreise, Aufenthaltsstatus und Hilfsangeboten, an die Sie sich wenden können.

Diese Seite wird derzeit im Hinblick auf den Ankommensprozess aktualisiert. Wenn Sie neu in Berlin eintreffen, ist das Ankunftszentrum in der Oranienburger Straße 285 in 13437 Berlin-Reinickendorf ihre Erstanlaufstelle. Das Ankunftszentrum hat durchgehend geöffnet. Es besteht aus einer Übergangs-Unterkunft und einem Registrierungsbereich. Der Einlass zum Ankunftszentrum befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik in Haus 2. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, dürfen unter bestimmten Umständen ohne Visum in Deutschland einreisen und sich für einen begrenzten Zeitraum visumfrei in der Bundesrepublik aufhalten. Dies gilt insbesondere für ukrainische Staatsbürger:innen und deren Familienangehörige sowie für Menschen anderer Nationalität, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und dort einen gültigen unbefristeten Aufenthaltstitel hielten oder unter internationalem Schutz bzw. einer gleichwertigen nationalen Schutzregelungen standen.
  • Ukrainische Geflüchtete können EU-weit den Status als Kriegsgeflüchtete:r erhalten. Melden Sie sich hierzu zunächst beim Ankunftszentrum in Reinickendorf in der Oranienburger Straße 285, 13437 Berlin. Das Ankunftszentrum hat durchgehend geöffnet.
  • In Deutschland werden geflüchtete Menschen auf die Bundesländer verteilt. Das bedeutet, dass Sie aus Berlin in ein anderes Bundesland weitergeleitet werden können. In diesem Fall können Sie sich dort registrieren lassen und Leistungen beantragen. Wenn Sie in Berlin enge Verwandte oder besondere soziale Bindungen haben, dürfen Sie im Regelfall bleiben. Eine Trans* oder Inter* Identität führt zu einer Zuteilung nach Berlin. Hier geht es zu den Anlaufstellen für LSBTI-Geflüchtete.
  • Wenn Sie eine Zuweisungsentscheidung nach Berlin erhalten haben und als Kriegsgeflüchtete:r in Berlin registriert sind oder eine dauerhafte Bleibe in Berlin gefunden haben, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies ist über ein Online-Verfahren möglich. Hier gelangen Sie zum Online-Antrag. Die Registrierung in Berlin ist Voraussetzung für den Online-Antrag.
  • Nachdem Sie den Online-Antrag zur Aufenthaltserlaubnis ausgefüllt haben, dürfen Sie arbeiten. Ihnen stehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem deutschen Arbeitsrecht zu. Weiterhin können Sie Sozialleistungen beantragen. Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, ist hierzu ein anderes Amt zuständig.

Die Regelungen im Detail

Schulunterricht

Kita- und Schulbesuch

Informationen über Aufnahme, Unterbringung und Erstversorgung von geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die ohne ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten in Berlin ankommen. Kita- und Schulbesuch

Arbeiten

Arbeiten in Berlin

Informationen zur Arbeitserlaubnis für Geflüchtete und ÇàÇà²ÝÊÓÆµe zur Stellensuche und kostenlosen Arbeitsplätzen. Arbeiten in Berlin

Anlaufstellen

Beratung

Anlaufstellen für Betroffene von Diskriminierungen

Geflüchtete, die diskriminiert werden, müssen dies keinesfalls hinnehmen. Zahlreiche Stellen unterstützen Betroffene. Weitere Informationen

Gewalt gegen Frauen

Anlaufstellen und ÇàÇà²ÝÊÓÆµe für Frauen

In Berlin existiert eine Vielzahl von Frauenprojekten, die zu unterschiedlichen Fragestellungen Beratung und Unterstützung anbieten und die Möglichkeit zur Begegnung und zum Austausch eröffnen. Weitere Informationen

Regenbogenflagge in Berlin

Anlaufstellen für LSBTI-Geflüchtete

Berlin ist Regenbogenstadt und unterstützt gemeinsam mit vielen Projekten und Institutionen LSBTI-Geflüchtete. Weitere Informationen

Geflüchtete im Rollstuhl

Informationen für Geflüchtete mit Behinderung

Informationen zum Schwerbehindertenausweis, Feststellung einer Behinderung in Deutschland und Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung. Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

Ukrainische Geflüchtete

FAQ

Häufig gestellten Fragen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende. Weitere Informationen

Beratung im Callcenter

Migrationsberatungsstelle für Erwachsene Zuwanderer

Benötigen Sie Beratung, z.B. für die Schulanmeldung von Kindern, den Besuch eines Deutschkurses oder die Jobsuche, wenden Sie sich an eine Migrationsberatungsstelle für Erwachsene Zuwanderer. Die Beratungen finden online und vor Ort statt.

Schulunterricht

Kita, Schule und Bildung

Berlin unterstützt Sie und Ihre Kinder mit zahlreichen ÇàÇà²ÝÊÓÆµen: Informationen zu Kita, Schule und Bildung. Weitere Informationen

Willkommenszentrum Berlin

Beratungsstelle im Willkommenszentrum

Das Willkommenszentrum, die Beratungsstelle der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration, unterstützt Sie in Angelegenheiten der Rechts- oder Sozialberatung und weiteren Fragen rund um Ankommen und Aufenthalt. Die Beratung wird in mehreren Sprachen angeboten. Weitere Informationen

Sozialamt

ÇàÇà²ÝÊÓÆµe der Berliner Bezirke

Dienstleistungen der Berliner Bezirke für ukrainische Geflüchtete. Weitere Informationen

Ukrainische Flagge

Germany4ukraine: Portal des Bundesministerium des Innern und für Heimat

Informationen des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland.

Kontakt

Bei Fragen können Sie sich unter der E-Mail-Adresse TF-Ukraine@LAF.berlin.de beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten melden. Außerdem bietet diese Webseite Informationen zu verschiedenen Themen. Oder Sie wenden sich direkt an die jeweils zuständige Behörde.