Illegale Grundrissänderung im Milieuschutzgebiet – Bezirk setzt Rückbau durch
Pressemitteilung Nr. 207 vom 03.07.2025
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat den Umbau einer Wohnung im sozialen Erhaltungsgebiet „Samariterviertel“ durchgesetzt. In der 3-Zimmer-Wohnung am Frankfurter Tor waren zuvor ohne Genehmigung zusätzliche Wände und ein zusätzliches Bad eingebaut worden. Ein Gastronom hatte die fünf sehr kleinen Zimmer genutzt, um Mitarbeitende auf engstem Raum unterzubringen. Nach einer Anzeige intervenierte das Bezirksamt und veranlasste, dass die Wohnung in ihren ursprünglichen Zustand zurück versetzt wird. Dies ist nun geschehen.
Bauliche Änderungen von Wohnungen müssen in sozialen Erhaltungsgebieten (sog. „Milieuschutzgebieten“) von Eigentümer*innen vorher beim Bezirksamt beantragt werden. Grundrissänderungen werden dabei in der Regel nicht genehmigt. Doch auch ohne Genehmigung werden immer wieder zusätzliche Wände in Wohnungen eingebaut, um mehr Zimmer zu schaffen, die dann einzeln teuer vermietet werden. Die ÇàÇà²ÝÊÓÆµe richten sich an Studierende oder ausländische Arbeitskräfte und nutzen deren Zwangslage aus, gleichzeitig führen sie zur Verdrängung insbesondere von Familien.
Baustadtrat Florian Schmidt: „Ohne die Ahndung von Verstößen gegen das Erhaltungsrecht würde das soziale Erhaltungsrecht mehr und mehr ausgehöhlt. Umso wichtiger ist es, wenn wir nach langer Vorarbeit Erfolge wie diesen vermelden können. Dieses Beispiel zeigt, wie viel Arbeit hinter jedem einzelnen Fall steckt und warum es wichtig und notwendig ist, für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten eine ausreichende Personalausstattung zu haben. Ich danke den Mitarbeitenden der Gruppe Erhaltungsgebiete für den langen Atem.“
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