Die in einem Gesamtkonzept geplante Parkanlage Marienhöhe wurde im Jahr 1954 eingeweiht. Heute sind viele bauliche Bestandteile des Geländes (zum Beispiel Stützwände, Wegeoberflächen, Entwässerungsrinnen und Abläufe) sowie die angelegten Steilhänge im Bereich des Berges nicht mehr standsicher. Grund dafür ist, dass das Regenwasser im Bereich der Steilhänge nicht gut abfließen kann. Es kommt zu ungeplanten Abflüssen über die Hänge und Erschließungswege zur Aussichtsplattform und dadurch zu Erosionen und Schädigungen. Das Gartendenkmal wird deshalb in Teilen grundständig saniert und die ursprüngliche Nutzung der Parkanlage wiederhergestellt.
Während des derzeitigen Planungs- und Genehmigungsverfahrens ist deutlich geworden, dass die Entwässerungs- und Versickerungsproblematik auf eine fehlende Versickerungsfähigkeit des Untergrundes im Sanierungsgebiet zurückzuführen ist. Eine intensive Versickerung des Regenwassers über eine unterirdische Rigole außerhalb des Sanierungsgebietes wäre zudem nicht möglich, da der Untergrund hier durch vorhandene Altlasten eine hohe Schadstoffbelastung aufweist. Es bestünde die Gefahr, dass es zu Auswaschungen der Altablagerungen kommt, die das Grundwasser verunreinigen.
Daher werden derzeit mit der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die technischen und finanziellen Möglichkeiten ausgelotet, um diese Problematik zu lösen und gleichzeitig Denkmalschutz und Erholungsnutzung in Einklang zu bringen.