Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-83 VE sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung des Plangebiets geschaffen werden. Es soll eine Fläche für ein Wohngebäude mit Nahversorgung (150 Wohneinheiten) festgesetzt werden.
Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 22.11.2024
Wo und wie können Sie sich beteiligen?
Während des Beteiligungszeitraums vom 23.11.2024 bis einschließlich 23.12.2024 können Sie die Planunterlagen im Internet unter
sowie auf der Beteiligungsplattform einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch über Eingabe auf der Internetseite oder per E-Mail an 9-83VE@senstadt.berlin.de übermittelt werden oder kann auf anderem Weg (z.B. schriftlich vor Ort unter den unten genannten Adressen oder postalisch an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – II W 5-10 -, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin) eingereicht werden.
Zusätzlich stehen die Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Dienstgebäude Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, Raum 0026 von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 16:30 Uhr und Samstag den 23.11.2024 von 09:00 bis 16:30 Uhr zur Einsicht bereit. Wenn Sie außerhalb dieser Zeiten Einsicht nehmen möchten, können Sie unter der Nummer 90173 – 4222 oder mittels E-Mail: 9-83VE@senstadt.berlin.de einen Termin vereinbaren.
Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.