Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts

Namensrechtliche Erklärungen

In den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ist das Namensrecht umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. ԲäԻܲԲen im Zusammenhang mit einem Personenstandfall, wie einer Geburt, Eheschließung oder Abstammungsfeststellung können nach dem bürgerlichen Gesetzbuch im Standesamt vorgenommen werden.

Sollte Ihr ԲäԻܲԲswunsch im Rahmen der Vorschriften des Bürgerlichen Rechts und Personenstandrechts nicht umsetzbar sein, so haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, eine öffentlich-rechtliche (behördliche) ԲäԻܲԲ zu beantragen. Diese hat jedoch Ausnahmecharakter und kommt nur in Fällen mit besonders wichtigem Grund in Frage. Ob im Einzelfall die für Sie wichtigen Gründe auch solche im Sinne des ԲäԻܲԲsgesetzes darstellen, sollten Sie vorab bei der zuständigen Stelle für behördliche ԲäԻܲԲen in Ihrem Wohnsitzbezirk erfragen. Für behördliche ԲäԻܲԲen sind die ٲԻäٱ nicht zuständig.

Welche ԲäԻܲԲen Sie nach dem Bürgerlichen Recht im Standesamt veranlassen können, erfahren Sie hier.

Namensrechtsreform

Zwei Frauen in Businesskleidung sitzen am Tisch und diskutieren

Die zum 1. Mai 2025 in Kraft tretende Reform des deutschen Namensrechts bringt umfassende Änderungen mit sich, die sowohl Ehepaare / Lebenspartnerinnen und Lebenspartner als auch Kinder betreffen. Diese Reform erweitert die Möglichkeiten zur Namenswahl und erleichtert ԲäԻܲԲen in verschiedenen Konstellationen.

Hinweis

Alle namensrechtlichen Vorschriften – einschließlich Bestimmung, Widerruf und erneuter Wahl eines gemeinsamen Namens – gelten für eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in gleicher Weise wie für Ehepaare; zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die Bezeichnung “Ehepaare” verwendet.

Paragraph

Wichtige Änderungen im Überblick:

Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen zur Bildung von

Wirksamkeit von namensrechtlichen Erklärungen nach der Reform:

Die allgemeinen Grundsätze zur Wirksamkeit von namensrechtlichen Erklärungen bleiben bestehen. Eine Erklärung wird in der Regel mit Zugang beim zuständigen Standesamt wirksam, sofern keine weiteren Einwilligungen/Zustimmungen oder Genehmigungen erforderlich sind. Die Reform erweitert jedoch die Möglichkeiten zur Namenswahl und erleichtert bestimmte ԲäԻܲԲen.

Beispiele für Fälle, in denen eine Einwilligung/Zustimmung einer anderen Person oder Genehmigung durch das Familiengericht erforderlich ist:

Einbennung durch den Stiefelternteil

Fall: Die Mutter heiratet neu und möchte, dass ihr 17-jähriges Kind den Nachnamen des Stiefvaters annimmt.

Erforderliche Einwilligungen (erfolgt vor der ԲäԻܲԲ – ohne die aktive Einwilligung kann die ԲäԻܲԲ nicht erfolgen)

  • Der andere leibliche Elternteil muss einwilligen (sofern er sorgeberechtigt ist oder das Kind dessen Namen führt)
  • das Kind selbst muss ebenfalls einwilligen, wenn es über 5 Jahre alt ist.

Erforderliche Genehmigung

Fall: Der andere Elternteil verweigert seine Einwilligung in die Einbenennung des Kindes

  • Das Familiengericht kann die ԲäԻܲԲ genehmigen, wenn sie dem Wohl des Kindes dient.
  • Das Kind selbst kann im Prinzip nicht überstimmt werden. Wenn es die ԲäԻܲԲ ablehnt, bleibt sein bisheriger Name bestehen.

Wichtiger Hinweis

Eine ausführliche Beratung zu individuellen namensrechtlichen Erklärungen kann nur direkt im Standesamt erfolgen. Nutzen Sie dazu das entsprechende Kontaktformular auf den Webseiten der ٲԻäٱ, um Ihr Anliegen zu schildern und einen Termin zu vereinbaren. Die folgenden Informationen zu namensrechtlichen Änderungen dienen lediglich zur ersten Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Goldene Hochzeitsringe

Einführung von Doppelnamen für Ehepaare

Nach geltendem Recht können Ehepaare entweder einen gemeinsamen Ehenamen wählen oder jeder behält seinen eigenen Namen.
Mit der Reform wird es möglich, einen gemeinsamen Doppelnamen als Ehenamen zu bestimmen. Dieser Doppelname setzt sich aus den Namen beider Partner zusammen und darf maximal aus zwei zusammengefügten Namen bestehen. Besteht einer der Namen bereits aus einem Doppelnamen, kann nur einer dieser Namen zur Bildung des Ehe(doppel)namens herangezogen werden. Durch die Kombination der Namen darf maximal ein zweigliedriger Name entstehen. Die Reihenfolge der Namen kann frei gewählt werden, muss jedoch für beide in gleicher Reihenfolge geführt werden. Es steht den Paaren offen, ob sie die Namen mit oder ohne Bindestrich verbinden möchten.

Beispiel:

Wenn Herr/Frau Meyer und Herr/Frau Behrens-Lilienthal, geb. Blume heiraten, haben sie künftig folgende Möglichkeiten der Ehenamensführung:

  • Meyer-Behrens oder Behrens-Meyer
  • Meyer Behrens oder Behrens Meyer
  • Meyer-Lilienthal oder Lilienthal-Meyer
  • Meyer Lilienthal oder Lilienthal Meyer
  • Meyer-Blume oder Blume-Meyer
  • Meyer Blume oder Blume Meyer
  • Behrens-Lilienthal (beide)
  • Behrens (beide)
  • Lilienthal (beide)
  • Meyer (beide)
  • Blume (beide)

Begleitname:

Auch nach der Namensrechtsreform, kann dem Ehenamen – sofern dieser kein Doppelname ist – ein Begleitname hinzugefügt werden. Der Begleitname kann dem Ehenamen vorangestellt oder angefügt werden. Aktuell kann der Begleitname nur mit einem Bindestrich mit dem Ehenamen verbunden werden. Nach Inkrafttreten des Gesetztes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts kann der Begleitname dem Ehenamen auch ohne Bindestrich hinzugefügt werden.

Beispiel:

Wenn Herr/Frau Meyer und Herr/Frau Behrens-Lilienthal, geb. Blume heiraten, haben sie künftig folgende Möglichkeiten für das Hinzufügen eines Begleitnamens:

Ehename: Meyer:
Begleitname: Behrens oder Lilienthal (Wenn der Begleitname – wie im Beispiel – zweigliedrig ist, dann kann nur ein Name daraus als Begleitnamen gewählt werden.)

Herr/Frau Meyer und Herr/Frau Meyer Behrens oder Meyer-Behrens
Herr/Frau Meyer und Herr/Frau Behrens Meyer oder Behrens-Meyer

Herr/Frau Meyer und Herr/Frau Meyer Lilienthal oder Meyer-Lilienthal
Herr/Frau Meyer und Herr/Frau Lilienthal Meyer oder Lilienthal-Meyer

Ehename: Meyer
Begleitname: Blume

Herr/Frau Meyer und Herr/Frau Meyer Blume oder Meyer-Blume
Herr/Frau Meyer und Herr/Frau Blume Meyer oder Blume-Meyer

Ehename: Behrens-Lilienthal (wenn der Ehename bereits ein Doppelname ist, kann dem kein Begleitname hinzugefügt werden)
Begleitname: nicht zulässig

Für bereits verheiratete Paare mit Ehenamen

Ehepaare die bereits einen gemeinsamen Ehenamen führen, können ab dem 01. Mai 2025 entweder einen gemeinsamen Doppelnamen bestimmen oder ihren bisherigen Ehenamen widerrufen.

Vater trägt Sohn auf den Schultern

Doppelnamen für Kinder bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge

Kinder können künftig einen Doppelnamen erhalten, der sich aus den Nachnamen beider Elternteile zusammensetzt, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind. Auch hier ist die Begrenzung auf maximal zwei Namensbestandteile zu beachten. Falls die Eltern bei der Geburt des Kindes keinen Geburtsnamen festlegen, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen der aus den Namen beider sorgeberechtigten Elternteile gebildet wird. Dabei wird der Doppelname des Kindes aus den Namen der Eltern in alphabetischer Reihenfolge gebildet. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Verbindung des Kindes zu beiden sorgeberechtigten Elternteilen im Namen erkennbar ist. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt und das Kind trägt den Namen dieses Elternteils, kann der Elternteil dessen Name Geburtsname des Kindes geworden ist, dem Kind auch den Namen des nichtsorgeberechtigten Elternteils erteilen und alternativ auch einen Doppelnamen aus den Namen beider Elternteile.

Doppelname aus den Namen der Eltern

Beispiel:

Die Eltern heißen Meyer und Behrens-Lilienthal, geb. Blume. Ihr Kind kann dann den Namen

  • Meyer-Behrens oder Meyer Behrens
  • Behrens-Meyer oder Behrens Meyer
  • Meyer-Lilienthal oder Meyer Lilienthal
  • Lilienthal-Meyer oder Lilienthal Meyer

Name eines Elternteils

Wenn kein Doppelname gebildet werden soll, kann auch jeweils der Familienname eines Elternteils zum Geburtsnamen des Kindes bestimmt werden.

Beispiel:
Meyer oder
Behrens-Lilienthal

oder wenn wie im Beispiel der Familienname eines Elternteilt bereits ein Doppelname ist, kann nur einer der Namen zum Geburtsnamen des Kindes bestimmt werden.

Behrens oder
Lilienthal

Nachträgliche ԲäԻܲԲ für bereits geborene Kinder, wenn die Eltern keinen Ehenamen führen

Für Kinder, die vor dem 01. Mai 2025 geboren wurden, besteht die Möglichkeit, ihren Geburtsnamen nachträglich in einen Doppelnamen zu ändern. Voraussetzung hierfür ist die Einwilligung des Kindes, sofern es das fünfte Lebensjahr vollendet hat.

Mutter hält die Hand ihres Kindes

ԲäԻܲԲ nach Scheidung der Eltern

ԲäԻܲԲ nach Auflösung der Ehe der Eltern

Nach der Scheidung der Eltern oder dem Tod eines Elternteils können Kinder künftig einfacher den Namen des Elternteils annehmen, der seinen früheren Namen wiederführt und bei dem das minderjährige Kind lebt. Ein volljähriges Kind muss nicht im selben Haushalt leben, damit es seinen Geburtsnamen neu bestimmen kann.

Beispiel: Das Kind wurde geboren und erhielt den Ehenamen “Meyer” (Familienname des Vaters) als Geburtsnamen. Nach der Scheidung nimmt die Mutter ihren früheren Namen (Blume) wieder an und das minderjährige Kind lebt bei ihr. Dann kann das Kind den Namen

Blume oder
Meyer-Blume oder Blume-Meyer oder
Meyer Blume oder Blume Meyer

ü.

Die Reform erleichtert es Kindern, nach einer Scheidung den Namen des Elternteils anzunehmen, bei dem sie leben. Zudem wird die sogenannte

Rückbenennung nach Einbenennung von Stiefkindern

vereinfacht: Hat ein Kind durch die Heirat eines Elternteils den neuen Ehenamen angenommen, kann es nach einer Scheidung wieder zu seinem ursprünglichen Namen zurückkehren.

Weltkugel mit Sehenswürdigkeiten aus aller Welt

Änderung im Internationalen Privatrecht

Der Name einer Person richtet sich künftig nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, anstatt wie bisher nach dem Recht ihrer Staatsangehörigkeit.

Für alle Personen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, richtet sich ihr Name nach deutschem Namensrecht, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und keine Rechtswahl in ihr Heimatrecht treffen.

Für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bedeutet dies, dass ihre Namensführung dem dortigen Recht unterliegt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch eine Rechtswahlerklärung gegenüber dem zuständigen Standesamt das Heimatrecht (deutsches Recht) des Kindes oder der Eltern zu wählen.

Zwischen den geöffneten Händen einer Person im Anzug befinden sich schematische Darstellungen von Frauen und Männern

Flexibilisierung für nationale Minderheiten

Die Reform berücksichtigt die Traditionen anerkannter nationaler Minderheiten. So sind beispielsweise vom Vornamen abgeleitete Nachnamen für friesische Kinder möglich (z.B. “Jansen” von “Jan”). Ebenso sind geschlechtsspezifische Namensformen u.a. in der Ehe erlaubt, beispielsweise die Anfügung von “owa” an den Ehenamen für verheiratete Frauen in der sorbischen Volksgruppe (z.B. “Nowak” für Männer und “Nowakowa” für verheiratete Frauen). Kinder der dänischen Minderheiten erhalten die Möglichkeit einer erweiterten Namenswahl. Sie können einen Doppelnamen ohne Bindestrich führen, der aus dem Namen eines nahen Angehörigen (z.B. eines Großelternteils) und dem eigenen Familiennamen bestehen.

Mehrere Hände liegen übereinander

Namensführung bei Adoptionen

Volljährige Adoptierte haben künftig die Möglichkeit,

  • ihren bisherigen Namen beizubehalten,
  • den Namen der Adoptiveltern anzunehmen oder
  • einen Doppelnamen zu bilden.
Außerdem ermöglicht das Gesetz Personen, die vor dem 01.05.2025 adoptiert wurden,
  • ihren bis zur Adoption geführten Namen als Geburtsnamen zu bestimmen oder
  • ihn mit dem Familiennamen der annehmenden Person zu einem Doppelnamen zu kombinieren.

Beispiel: Birgit Schneider, 25 Jahre alt, wird von Julia Meyer adoptiert.

Ab dem 01.05.2025 gilt wie folgt:

Birgit Schneider kann frei entscheiden, ob sie:

  1. ihren Geburtsnamen “Schneider” behält,
  2. den Namen der Adoptivmutter annimmt und “Birgit Meyer” heißt, oder
  3. einen Doppelnamen wählt, z.B.:
  • Birgit Schneider-Meyer oder Birgit Schneider Meyer
  • Birgit Meyer-Schneider oder Birgit Meyer Schneider

Diese Flexibilität gab es vorher für volljährige Adoptierte nicht.

Alle standesamtlichen Dienstleistungen zum Thema ԲäԻܲԲen

Detaillierte Informationen sowie die erforderlichen Unterlagen für die aufgeführten ԲäԻܲԲen entnehmen Sie den jeweiligen Dienstleistungsbeschreibungen, welche die Namensrechtsregelungen bis 01.05.2025 berücksichtigen. Eine Aktualisierung erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes.













Namensrechtsreform: Ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung und Identität

Gesetzbuch mit Waage und Richterhammer
Damit machen wir das möglich, was sich viele Menschen seit langem wünschen. Und machen zugleich einmal mehr klar: Recht ist, was der Freiheit dient.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, BMJ

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