Die zum 1. Mai 2025 in Kraft tretende Reform des deutschen Namensrechts bringt umfassende Änderungen mit sich, die sowohl Ehepaare / Lebenspartnerinnen und Lebenspartner als auch Kinder betreffen. Diese Reform erweitert die Möglichkeiten zur Namenswahl und erleichtert ԲäԻܲԲen in verschiedenen Konstellationen.
Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts
Namensrechtliche Erklärungen
In den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ist das Namensrecht umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. ԲäԻܲԲen im Zusammenhang mit einem Personenstandfall, wie einer Geburt, Eheschließung oder Abstammungsfeststellung können nach dem bürgerlichen Gesetzbuch im Standesamt vorgenommen werden.
Sollte Ihr ԲäԻܲԲswunsch im Rahmen der Vorschriften des Bürgerlichen Rechts und Personenstandrechts nicht umsetzbar sein, so haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, eine öffentlich-rechtliche (behördliche) ԲäԻܲԲ zu beantragen. Diese hat jedoch Ausnahmecharakter und kommt nur in Fällen mit besonders wichtigem Grund in Frage. Ob im Einzelfall die für Sie wichtigen Gründe auch solche im Sinne des ԲäԻܲԲsgesetzes darstellen, sollten Sie vorab bei der zuständigen Stelle für behördliche ԲäԻܲԲen in Ihrem Wohnsitzbezirk erfragen. Für behördliche ԲäԻܲԲen sind die ٲԻäٱ nicht zuständig.
Welche ԲäԻܲԲen Sie nach dem Bürgerlichen Recht im Standesamt veranlassen können, erfahren Sie hier.
Namensrechtsreform
Hinweis
Alle namensrechtlichen Vorschriften – einschließlich Bestimmung, Widerruf und erneuter Wahl eines gemeinsamen Namens – gelten für eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in gleicher Weise wie für Ehepaare; zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die Bezeichnung “Ehepaare” verwendet.
Wichtiger Hinweis
Eine ausführliche Beratung zu individuellen namensrechtlichen Erklärungen kann nur direkt im Standesamt erfolgen. Nutzen Sie dazu das entsprechende Kontaktformular auf den Webseiten der ٲԻäٱ, um Ihr Anliegen zu schildern und einen Termin zu vereinbaren. Die folgenden Informationen zu namensrechtlichen Änderungen dienen lediglich zur ersten Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Namensrechtsreform: Ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung und Identität
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Bild: -Taurus-/Depositphotos.com
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