Straßenreinigung von C-Straßen nach Sturmereignis

Pressemitteilung Nr. 2096 vom 30.06.2025

Nach den beiden Stürmen in der vergangenen Woche sind im Bezirksamt Reinickendorf mehrere Rückfragen zur Straßenreinigung in C-Straßen, einer möglichen Aufhebung der damit verbundenen Reinigungspflicht durch die Anliegerinnen und Anlieger sowie zu der aktuellen Regelung eingegangen.

„Straßen, die nach dem Straßenreinigungsgesetz des Landes Berlin in die Klasse „C“ fallen, werden nicht von der Berliner Stadtreinigung gereinigt, sondern Anliegerinnen und Anlieger müssen Straßenkehricht, Laub, kleinere Äste und Zweige selbst entsorgen. Dieses Vorgehen gilt auch nach den Unwettern“, informiert die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt und Verkehr, Julia Schrod-Thiel (CDU).

Zusätzlich gilt bei größeren Ästen:
  • Diese sollen möglichst auf den Unterstreifen des Gehwegs abgelegt werden, sofern dieser breit genug ist.
  • Ist dies nicht möglich, können die Äste an den Fahrbahnrand gelegt werden. In diesem Fall ist die Ablagestelle aus Sicherheitsgründen mit Flatterband kenntlich zu machen und eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch die Ablage muss ausgeschlossen werden.

Um eine Abholung durch das Straßen- und Grünflächenamt zu ermöglichen, wird um eine kurze E-Mail mit Standortangabe an gartenbau@reinickendorf.berlin.de gebeten.

„Ich bitte um Verständnis, dass die Abholung von größeren Ästen aus logistischen Gründen sowie aufgrund der Vielzahl eingegangener Meldungen einige Zeit in Anspruch nehmen kann und danke für die Mithilfe bei der Wiederherstellung eines sicheren und sauberen Straßenbildes in unserem Bezirk“, so die Bezirksstadträtin.