Im Zusammenhang mit den Sturmereignissen der vorigen Woche weist das Bezirksamt Reinickendorf auf die geltenden Regelungen der Berliner Baumschutzverordnung hin:
Müssen auf einem Privatgrundstück geschützte Bäume oder Teile davon zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr – etwa für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte – beseitigt oder zurückgeschnitten werden, ist dies gemäß § 4 Absatz 5 der Baumschutzverordnung Berlin unverzüglich schriftlich anzuzeigen und zu begründen.
Eine vorherige behördliche Genehmigung ist in solchen Ausnahmefällen nicht erforderlich, sofern die Maßnahme der unmittelbaren Gefahrenabwehr dient. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür liegen insbesondere dann vor, wenn eine objektive Gefährdungslage besteht, die keinen Aufschub zulässt.
Im Nachgang sind die getroffenen Maßnahmen dokumentarisch nachzuweisen – insbesondere durch aussagekräftige Fotografien, eine detaillierte Begründung sowie sonstige geeignete Nachweise. Diese Unterlagen sind beim zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt einzureichen.
Die Anzeige kann bevorzugt über das Online-Formular unter erfolgen. Alternativ ist eine Übermittlung per E-Mail an baumschutz@reinickendorf.berlin.de oder postalisch möglich. Zu beachten ist, dass es aufgrund der aktuellen Schadenslage zu verzögerten Bearbeitungszeiten kommen kann. „Auch in Krisensituationen muss der Baumschutz nicht zurückstehen – er passt sich an. Die geltenden Regelungen bieten Raum für schnelles und verantwortungsvolles Handeln“, so Julia Schrod-Thiel (CDU) Bezirksstadträtin der Abteilung Ordnung, Umwelt und Verkehr.
Postanschrift
Bezirksamt Reinickendorf
Umwelt- und Naturschutzamt
Eichborndamm 215
13437 Berlin