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Impressionen zum Reinickendorfer ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ô

Impressionen zum Reinickendorfer ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ô

Was ist das ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ô?

Das Berliner ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ô – das sind nicht nur die öffentlichen Park- und Grünanlagen – wie kleine Pocketparks in den Stadtquartieren bis hin zu den großen Parkanlagen – sondern auch grüne Sportflächen und Schulhöfe, Klein- und Gemeinschaftsgärten, ¹ó°ù¾±±ð»å³óö´Ú±ð und Wälder, Landwirtschaftsflächen, Naturschutzgebiete und Straßenbäume. Sie bilden ein Grundgerüst des Berliner ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ôs.

Dazu kommen die vielen Privatgärten, grüne Oasen auf gewerblichen Flächen und Brachflächen, die über gewisse Zeiträume das ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ô bereichern.

Im ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ô finden die Menschen in Berlin vielfältige Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Ruheorte. „Für viele ist der Park um die Ecke das „grüne Wohnzimmer“. Als Begegnungsort für alle fördert das ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ô den sozialen Zusammenhalt der Menschen und bietet Raum für das Miteinander in unserer bunten und vielfältigen Stadtgesellschaft (…).“ (Charta für das Berliner ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ô, 2020)

Das ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ô übernimmt also viele Aufgaben für die Erholung und steht für Lebensqualität in ganz Berlin wie auch im Bezirk Reinickendorf. Darüber hinaus tragen Grünflächen und Bäume wesentlich zur Klimaanpassung und damit zu gesunden Lebensbedingungen bei.

Die Erhaltung und Entwicklung des ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ôs ein wichtiger Beitrag für eine klimagerechte, ökologische und sozialverträgliche Stadtentwicklung – als grüne Infrastruktur. Zukünftig wird deshalb auch die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie die Entsiegelung privater Flächen verstärkt in den Blick genommen.

Gesetzliche Grundlagen und Ziele

Für die Erhaltung und Entwicklung des ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ôs sind die Regelungen aus dem Baugesetzbuch (BauGB), dem Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln), der Bauordnung Berlin, der Baumschutzverordnung und weiteren Verfahrensvorschriften wichtig. Sie bilden die Grundlage für Erhaltung, Planung und Neuanlage und helfen, die Ziele des und der Charta ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ô umzusetzen.

Aufgaben des Fachbereichs ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ô

  • der Fachbereich ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ô ist die Schnittstelle zwischen der Stadtplanung, dem Umwelt- und Naturschutzamt, dem Schulamt, dem Straßen- und Grünflächenamt und den privaten und öffentlichen Bauherren und Bauherrinnen.
  • der Fachbereich ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ô begleitet Umweltberichte im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung
  • der Fachbereich ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ô erarbeitet Stellungnahmen und Fachbeiträge zur Bauleitplanung, zur Landschaftsplanung, zur Raumordnung und zu Planfeststellungsverfahren
  • der Fachbereich ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ô erstellt und beauftragt Strukturkonzepte, sektorale Freiraumkonzepte und Bedarfsplanungen für die grüne Infrastruktur
  • der Fachbereich ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ô berät zur Freiflächenplanung im Baugenehmigungsverfahren
  • der Fachbereich ³§³Ù²¹»å³Ù²µ°ùü²Ô wirkt mit und berät bei der µþü°ù²µ±ð°ù²ú±ð³Ù±ð¾±±ô¾±²µ³Ü²Ô²µ.

Vorgartengestaltung

Wertvolle Informationen, Hinweise zum geltenden Bau- und Planungsrecht und hilfreiche Handreichungen die bei der Gestaltung privater Vorgartenbereiche zu beachten sind finden Sie auf dieser Website

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Förderprogramm BENE 2: Förderperiode 2021–2027

Das Bezirksamt Reinickendorf nimmt am Förderprogramm “Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2” (BENE 2) teil. Mit dem Förderprogramm BENE 2 werden im Sinne des Übergangs zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Berlins folgende Maßnahmen unterstützt:

  • die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen,
  • dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen,
  • Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge,
  • der Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld,
  • die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen,
  • die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr)“.

Weitere Informationen zum Förderprogramm BENE 2: Förderperiode 2021–2027

Skizze der Wegeverbindung zwischen Cité Foch - Steinbergpark

BENE-2-Förderprojekt Wegeverbindung Cité Foch – Steinbergpark, Wittenau

Unterstützt durch die Förderung über das Programm BENE 2 im Förderschwerpunkt 6 (Nachhaltige Mobilität) wird ein neuer Fußweg in Reinickendorf geplant, der zukünftig das Quartier Cité Foch mit dem Naherholungsgebiet Steinbergpark verbindet. Der neue Wegeabschnitt ergänzt den geplanten Park am Packereigraben, der durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in den nächsten Jahren hergestellt wird. Die Wegeverbindung wird parallel zum Packereigraben geführt und erschließt auch das neue Schulgelände an der Rue Racine von der Parkseite. Damit besteht zukünftig die Möglichkeit, den derzeit über die Nimrodstraße geführten, bezirklichen Wanderweg 2 an den Packereigraben zu verlegen.
Im Laufe der Planung werden Anforderungen des Arten- und Biotopschutzes beachtet, ein Artenschutzgutachten wird derzeit erstellt. Der erforderliche Abstand zum Packereigraben (Gewässer II. Ordnung) wird eingehalten.

Die zuständige Ansprechperson finden Sie unten in der Kontaktspalte.

Ortstermin mit Anwohnenden zum Projekt Weg Cité Foch - Steinbergpark

Aktuelles: Ortstermin mit Anwohnenden zum Projekt Weg Cité Foch – Steinbergpark am 25.01.2025 um 12:00 Uhr

Die Entwurfsplanung für den geplanten Fußweg Cité Foch – Steinbergpark liegt vor. Das Bezirksamt lud zu einem Informationstermin am 25. Januar 2025 ein und es kamen über 40 Interessierte. Sie wurden von der Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung Korinna Stephan (Bündnis 90 / Die Grünen) und der Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt und Verkehr Julia Schrod-Thiel (CDU) begrüßt. Nach Einführung durch das Stadtentwicklungsamt, Frau Fuchs, stellte Frau Schmidt vom beauftragten Ingenieurbüro sinnes.werk GmbH die Planung vor. Durch eine zuvor erfolgte Absteckung des geplanten Wegeverlaufes mittels rot-weißen Absperrbands wurde die Wegeachse gekennzeichnet und war so für die Anwesenden nachvollziehbar. Frau Schmidt wies dabei insbesondere auf die geplante Barrierefreiheit und den schonenden Eingriff in das Gelände und die Natur hin. Die geplante Gestaltung des Weges in seiner Breite, Länge sowie Material wurde erläutert. In großer Runde konnten viele Fragen beantwortet und Anregungen der Teilnehmenden aufgenommen werden. Diese Hinweise fließen in die weitere Planung ein. Ein naturschutzfachliches Eingriffs-Gutachten wird in Kürze abgeschlossen, dann kann die Ausführungsplanung erfolgen. Bis Mitte 2026 soll der Weg unter Fachaufsicht des Grünflächenamtes gebaut werden.

Das Vorhaben „Wegeverbindung Cité Foch – Steinbergpark“ (Projektlaufzeit: 03/2024 bis 08/2026) wird im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin (Förderkennzeichen 2021-B6-F).

Logo BENE 2

Förderprogramm „GründachPLUS“

Berlin klimarobust machen mit grünen Dächern und Fassaden. Das Land Berlin bietet zur Förderung der Gebäudebegrünung von Bestandsgebäuden das Berliner Förderprogramm „GründachPLUS“ an. Die Dachbegrünung wird bei einer Vegetationsfläche von mehr als 100 Quadratmetern gefördert. Fassaden werden bei einer Vegetationsfläche von mehr als 50 Quadratmetern bodengebundener und mehr als 10 Quadratmeter wandgebundener Fassadenbegründung bezuschusst.

Im Bezirk Reinickendorf sind Vorhaben förderfähig, die in den Ortsteilen Tegel, Borsigwalde, Wittenau, Märkisches Viertel und Reinickendorf liegen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm GründachPLUS

Förderprogramm “SolarPLUS”

Mit SolarPLUS wird das erfolgreiche Förderprogramm EnergiespeicherPLUS fortgeführt und erweitert. Neu ist, dass die Vorbereitung von Solar-Projekten unterstützt wird, indem Kosten für die Erstellung von Studien, Gutachten und Konzepten anteilig übernommen werden. Damit soll erreicht werden, dass größere Solarprojekte – zum Beispiel auf Dächern von Gewerbegebäuden – umgesetzt werden. Außerdem können Mieterstromprojekte bezuschusst werden, die bisher häufig wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzt wurden. Darüber hinaus werden Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden gefördert, sowie Fassaden-Photovoltaikanlagen und die Kombination von Gründächern mit Solaranlagen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm SolarPLUS

DOWNLOADS

  • Merkblatt zur Begrünung von PKW-Stellplätzen

    Anforderungen für den Neubau/Umbau von Stellplatzanlagen im Bezirk Reinickendorf

    PDF-Dokument (589.2 kB) - Stand: 2022

  • Broschüre: Private Spielplätze in Reinickendorf

    Handreichung zur Anlage von privaten Spielplätzen im Bezirk Reinickendorf

    PDF-Dokument (11.4 MB) - Stand: 2024

  • Broschüre: Der qualifizierte Freiflächengestaltungsplan (BDLA)

    Fachliche Handreichung für Planende und Bauende, die ebenfalls im Bezirk Reinickendorf Anwendung findet

    PDF-Dokument (5.0 MB) - Stand: 2022
    Dokument: Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen

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Frau Fuchs