Wie und wann kann ich mich an einem Bebauungsplanverfahren beteiligen und wie erfahre ich davon?

Wohnungsbau

Wie Sie vielleicht schon der Darstellung der einzelnen Verfahrensschritte entnommen haben (vgl. auch unter Wie funktioniert ein Bebauungsplanverfahren – 2. und 4. Verfahrensschritt), können Sie sich auf mehrfache Weise an einem Bebauungsplanverfahren beteiligen. Ihre Anregungen nehmen wir im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB entgegen. Sie können Ihre Anregungen sowohl mündlich, als auch in schriftlicher Form vortragen. Beachten Sie bitte, dass Ihre Anregungen in der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fristgerecht vorgebracht werden müssen.

Den Ort und den Zeitraum der Beteiligung erfahren Sie rechtzeitig aus der Zeitung unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“, aus dem Amtsblatt des Landes Berlin, oder als unverbindlicher Service über die Beteiligungsplattform oder unter Bauleitplanung. Die Veröffentlichung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB erfolgt mindestens 1 Woche vor Beginn des Verfahrens.

Sofern wir Sie über die Ziele und die Auswirkungen der Planung zusätzlich in einer öffentlichen Veranstaltung unterrichten, werden wir Sie auch hierüber rechtzeitig informieren.

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Kontakt

Bezirksamt Spandau von Berlin

Abt. Bauen, Planen, Umwelt- und Naturschutz
Stadtentwicklungsamt – FB Stadtplanung

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