Das besondere elektronische µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ôpostfach (beBPo)

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Prüfstelle für das besondere elektronische µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ôpostfach

Das besondere elektronische µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ôpostfach (beBPo) ermöglicht einen sicheren und rechtlich wirksamen Austausch von Dokumenten zwischen µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit der Justiz.

Bei der Senatskanzlei ist die ²ú±ðµþ±Ê´Ç-±Ê°ùü´Ú²õ³Ù±ð±ô±ô±ð angesiedelt. Sie prüft alle eingereichten Anträge, ob es sich beim Postfachinhaber um eine Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts des Landes Berlins handelt und ob Name und Sitz zutreffend bezeichnet sind.

Rechtliche Grundlage:

Die ²ú±ðµþ±Ê´Ç-±Ê°ùü´Ú²õ³Ù±ð±ô±ô±ð prüft die Anträge auf ein elektronisches Postfach gemäß
Das besondere µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ôpostfach basiert auf folgenden Grundlagen

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Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei -
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Postanschrift:
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