Die Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten legt fest, welche Tierarten in diese Kategorie fallen und welche Bedingungen für Ausnahmegenehmigungen erfüllt sein müssen. In Teil A der Anlage aufgeführte Arten dürfen grundsätzlich nicht von Privatpersonen gehalten werden. Teil B enthält ein Verzeichnis der Arten, die nur von Privatpersonen gehalten werden dürfen, die eine gültige Ausnahmegenehmigung besitzen.