Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund den Veterinärämtern melden, damit die Tiere untersucht werden können. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Ist der Kontakt mit Wildtieren unvermeidlich, sollten die Hände danach gründlich gewaschen werden. Singvögel und Tauben gelten als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger, sodass eine Untersuchung in der Regel nicht notwendig ist. Ihre Kadaver können als Abfall entsorgt werden. Wie alle verendeten Wildtiere sollten aber auch diese Vögel nicht berührt werden.
Geflügelpest / Vogelgrippe
Seit Oktober 2020 wird ein verstärktes Auftreten von hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) bei Wildvögeln in Deutschland festgestellt. Das Seuchengeschehen geht mit einer hohen Krankheits- und Todesrate besonders bei Wasser- und Greifvögeln einher. Die anfänglich lokale Ausbreitung an der Nord- und Ostseeküstenregion ist einer ubiquitären Verteilung des Ausbruchsgeschehens über nahezu alle Bundesländer gewichen. Die Zahl der betroffenen Hausgeflügelbestände nimmt ebenfalls stetig zu. Hühner und Puten sind besonders anfällig für den Geflügelpesterreger.
In Berlin wurde das Virus vom Subtyp H5N8 erstmals am 21.11.2020 bei einem Wildvogel im Bezirk Steglitz-Zehlendorf amtlich festgestellt. In Berlin sind seitdem 18 Fälle der Geflügelpest aufgetreten.
Am 02.03.2021 kam es zur Feststellung des ersten Ausbruchs von HPAI H5N8 in einem privaten Hausgeflügelbestand im Bezirk Treptow-Köpenick. Alle Tiere sind innerhalb kurzer Zeit unter einer schweren Durchfallsymptomatik verendet.
In den darauf folgenden Jahren war bei Ausbrüchen der aviären Influenza bei Wildvögeln vornehmlich der Subtyp H5N1 zu verzeichnen, der mittlerweile weltweit verbreitet ist. In Berlin traten Infektionen im November 2022 bei einem im Berliner Zoo gehaltenen Vogel und im Jahr 2023 bei Wildvögeln (einem Schwan, drei Möwen und zwei Greifvögeln) auf. Der Zoologische Garten war daraufhin zeitweise für Besucherinnen und Besucher gesperrt. Wildvögel waren in Berlin davor auch im Winter 2021/2022 betroffen (26 Wildvögel).
Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt – die Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Einige Säugetierarten sind ebenfalls betroffen. Derzeit verbreitet sich der eigentlich an Vögel angepasste Erreger in Milchviehherden in den USA.
FAQs Vogelgrippe
-
Was ist zu tun, wenn man einen toten Vogel findet?
Tote Tiere grundsätzlich nicht mit bloßen Händen anfassen. Vor allem tote Wasser- oder Greifvögel liegen lassen und den Fund den örtlichen Veterinärämtern (im Notfall der Feuerwehr) melden. Die Tiere werden dann zur Untersuchung in das Labor des Berliner Betriebes für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben (BBGes) gebracht.
-
Soll auch jeder tote Spatz oder Singvogel gemeldet werden?
Nein, nicht wenn er vereinzelt aufgefunden wurde, denn Spatzen und Tauben gelten als nicht besonders anfällig für den Vogelgrippe-Erreger. Jetzt sterben ohnehin mehr Vögel als zu anderen Jahreszeiten. Warnung vor Berührung gilt aber – wie bei verendeten Wildtieren generell – auch für diese Vögel. Strenge Hygiene beachten!
-
Was tun, wenn dennoch ein totes oder krankes Tier angefasst wurde?
Die Hände stets gründlich mit Seife waschen. Vögel scheiden mit ihrem Kot immer verschiedene Erreger aus.
-
Welche Vögel sind besonders gefährdet?
Die Vogelgrippe gefährdet insbesondere Hühner, Enten, Gänse und Schwäne sowie Greifvögel. Nutz- und Ziergeflügel muss deshalb zurzeit auch in Berlin in Ställen oder in abgedeckten Volieren gehalten werden.
-
Können sich unsere Haustiere anstecken?
Bei Katzen ist das möglich, wenn sie z.B. infizierte Vögel fressen. Für Hauskatzen in virusfreien Gebieten besteht aber kaum eine Gefahr. Wer Haustiere besitzt, sollte die allgemeinen Hygieneregeln streng einhalten. Das heißt vor allem: Fressnäpfe sauber halten, Katzentoiletten mit Handschuhen reinigen, anschließend Händewaschen, ebenso vor jedem Essen. Werden bei der Hauskatze Anzeichen einer schweren Erkältung beobachtet, Tierarzt aufsuchen. Von freilebenden, herrenlosen Katzen sollte gerade in Seuchengebieten Abstand gehalten werden. Nach Kontakt mit freilebenden Katzen sollten die grundlegenden Hygieneregeln unbedingt beachtet wer-den. In Geflügelpest-Sperrgebieten (3 km um den Fundort eines infizierten toten Vogels) sind Katzen jedoch stets im Haus zu halten und Hunde an der Leine zu führen. So wird einer Weiterverbreitung des Virus vorgebeugt.
-
Können noch Tierpark und Zoo besucht werden?
Ja. Die Vorsichtsmaßnahmen gegen die Vogelgrippe werden auch im Tierpark und im Zoo streng eingehalten und tote Wildvögel zur Untersuchung gegeben.
-
Dürfen Kinder noch in Parks spielen?
Für den Menschen besteht hier derzeit keine erhöhte Gefahr einer Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus.
-
Kann man noch guten Gewissens Geflügelfleisch essen?
Ja. Geflügel aus Deutschland ist unbedenklich. Doch sollte Geflügel grundsätzlich nur gut durchgegart verzehrt werden, denn bei hohen Temperaturen sterben Viren und Bakterien ab.
Merkblätter in anderen Sprachen
-
Merkblatt Vogelgrippe arabisch
PDF-Dokument (173.0 kB)
-
Merkblatt Vogelgrippe englisch
PDF-Dokument (46.2 kB)
-
Merkblatt Vogelgrippe kroatisch
PDF-Dokument (92.6 kB)
-
Merkblatt Vogelgrippe französisch
PDF-Dokument (80.4 kB)
-
Merkblatt Vogelgrippe russisch
PDF-Dokument (78.9 kB)
-
Merkblatt Vogelgrippe polnisch
PDF-Dokument (85.5 kB)
-
Merkblatt Vogelgrippe serbisch
PDF-Dokument (98.2 kB)
-
Merkblatt Vogelgrippe spanisch
PDF-Dokument (35.7 kB)
-
Merkblatt Vogelgrippe türkisch
PDF-Dokument (91.1 kB)
-
Merkblatt Vogelgrippe vietnamesisch
PDF-Dokument (139.7 kB)
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
- Tel.: (030) 90 13-0
- Fax: (030) 9013-2000