²Ñ¾±±ð³Ù±è°ù±ð¾±²õ±è°ùü´Ú²õ³Ù±ð±ô±ô±ð

Was macht die ²Ñ¾±±ð³Ù±è°ù±ð¾±²õ±è°ùü´Ú²õ³Ù±ð±ô±ô±ð?

Die ²Ñ¾±±ð³Ù±è°ù±ð¾±²õ±è°ùü´Ú²õ³Ù±ð±ô±ô±ð ist ein niedrigschwelliges Beratungsangebot des Landes Berlin für eine individuelle Erstberatung bei Verdacht auf eine überhöhte Miete. Die ²Ñ¾±±ð³Ù±è°ù±ð¾±²õ±è°ùü´Ú²õ³Ù±ð±ô±ô±ð richtet sich an alle Mieterhaushalte Berlins.

Die ²Ñ¾±±ð³Ù±è°ù±ð¾±²õ±è°ùü´Ú²õ³Ù±ð±ô±ô±ð unterstützt Sie bei der Überprüfung Ihrer Miethöhe und berät Sie über weitere Schritte zur Verfolgung Ihrer Rechte bei überhöhter Miete.

Die Beratungen werden im Auftrag der SiWo von der Mieterberatung Prenzlauer Berg und der asum durchgeführt und sind kostenlos. Sie können sich wochentags telefonisch oder per Mail mit Ihrem Anliegen oder zur Vereinbarung eines Termins an die ²Ñ¾±±ð³Ù±è°ù±ð¾±²õ±è°ùü´Ú²õ³Ù±ð±ô±ô±ð wenden. Die Präsenz-Sprechstunden finden an zwei zentralen Standorten in Berlin statt, zudem gibt es telefonische Sprechstunden.

Die Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie hier.

Was bedeutet die Mietpreisbremse?

In ganz Berlin gilt aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage die Mietpreisbremse. Die Miete zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses darf deshalb grundsätzlich die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Im Fall einer höheren Mietüberschreitung kann der Vermieter von Ihnen grundsätzlich gerügt und zur Absenkung und zur Rückzahlung von Miete aufgefordert werden. Die Mietpreisbremse gilt nicht immer, Ausnahmen gibt es z.B. bei Erstnutzung und Vermietung nach umfassenden Modernisierungen oder neuerem Wohnraum (Erstnutzung nach dem 1.10.2014). Lassen Sie sich daher zur Ihrer individuellen Miete beraten.

Die ²Ñ¾±±ð³Ù±è°ù±ð¾±²õ±è°ùü´Ú²õ³Ù±ð±ô±ô±ð berät Sie auf der Grundlage Ihrer Angaben und hilft Ihnen bei der Ermittlung Ihrer ortsüblichen Vergleichsmiete.

Was passiert bei einer besonders hohen Miete?

Bei einer Mietüberschreitung von über 20 % spricht man nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz von „Mietpreisüberhöhung“, umgangssprachlich Mietwucher. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit und kann für den Vermieter zu einer hohen Geldbuße führen, wenn er eine Mangellage ausgenutzt hat. Außerdem kann auf Antrag des Geschädigten die Rückerstattung des Mehrerlöses an ihn angeordnet werden.

Für Fälle mit Verdacht auf Verstoß gegen § 5 WiStG sind in Berlin die µþ±ð³ú¾±°ù°ì²õä³¾³Ù±ð°ù für eine weitere Verfolgung zuständig.

Die ²Ñ¾±±ð³Ù±è°ù±ð¾±²õ±è°ùü´Ú²õ³Ù±ð±ô±ô±ð berät Sie über die Voraussetzungen der weiteren Verfolgung und Ihre Rolle bei einem Ordnungswidrigkeitsverfahren. Auf Wunsch werden die Ergebnisse der Prüfung durch die ²Ñ¾±±ð³Ù±è°ù±ð¾±²õ±è°ùü´Ú²õ³Ù±ð±ô±ô±ð an das zuständige Bezirksamt übermittelt.

Welche Informationen sind für die Prüfung Ihrer Miete wichtig?

Zur genauen Ermittlung Ihrer zulässigen Miethöhe braucht die ²Ñ¾±±ð³Ù±è°ù±ð¾±²õ±è°ùü´Ú²õ³Ù±ð±ô±ô±ð von Ihnen u.a. Informationen zur Lage der Wohnung, Details aus dem Mietvertrag wie Größe der Wohnung und einzelner Räume, monatliche Kaltmiete und das Einzugsdatum sowie Ausstattungsmerkmale zur Wohnung, Bad und Küche, Gebäude und Wohnumfeld.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch, auch wenn Sie noch nicht alle Informationen vorliegen haben. Weitere Details erfahren Sie im Beratungsgespräch!

Wenn Sie im Vorfeld den Mietspiegelrechner zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nutzen, halten Sie bitte das Ergebnis-PDF für die Beratung bereit!

Nutzen Sie den Abfrageservice zum Berliner Mietspiegel, um die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zu ermitteln.

Berliner Mietspiegel – Onlineabfrage / Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

Weitere Mietspiegel finden Sie hier!

Wenn Sie vor August 2023 in die Wohnung eingezogen sind, finden Sie hier weitere Mietspiegel:
Archiv – Mietspiegel 2017 bis 2023

Erreichbarkeit und Kontaktdaten der ²Ñ¾±±ð³Ù±è°ù±ð¾±²õ±è°ùü´Ú²õ³Ù±ð±ô±ô±ð:

Sie erreichen die ²Ñ¾±±ð³Ù±è°ù±ð¾±²õ±è°ùü´Ú²õ³Ù±ð±ô±ô±ð telefonisch

montags, mittwochs und freitags zwischen 9 und 12 Uhr und

dienstags und donnerstags zwischen 14 und 17 Uhr.
unter der Telefonnummer 030-213 007 302.

Bitte rufen Sie zur Terminvereinbarung an. Bei der Terminvereinbarung wird besprochen, welche Unterlagen für die Beratung benötigt werden.

Per eMail können Sie Terminanfragen an termin@mietpreispruefstelle.de schicken. Bitte geben Sie dabei eine Telefonnummer für Rückfragen an.

Präsenzzeiten- und Standorte für die Beratung
(Termin erforderlich)

  • Dienstag zwischen 15 und 18 Uhr in den Räumen der Mieterberatung Prenzlauer Berg, Schönhauser Allee 59, 10437 Berlin
  • Donnerstag zwischen 14 und 17 Uhr in den Räumen der asum GmbH, Thaerstr. 30D, 10249 Berlin

Für allgemeine Fragen nutzen Sie bitte die eMail-Adresse info@mietpreispruefstelle.de.