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Autobahndreieck Neukölln an drei Wochenenden voll gesperrt
Wegen Umbauarbeiten werden die A100 und A113 im Berliner Süden an drei aufeinanderfolgenden Wochenenden gesperrt. Los geht es am Freitag. mehr
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Die Berliner Härtefallkommission hat abgelehnten Asylbewerbern im vergangenen Jahr in 189 Fällen doch noch eine Aufenthaltserlaubnis möglich gemacht.
Das teilte die Senatsinnenverwaltung mit. Von 211 Ersuchen der Kommission habe Innensenatorin Iris Spranger (SPD) in 189 Fällen (89,6 Prozent) den Vorschlag aufgegriffen, so dass das Landesamt für Einwanderung den Menschen eine Aufenthaltserlaubnis erteilen konnte.
Die sechs Hauptherkunftsländer der Betroffenen waren Georgien, Türkei, Nigeria, Aserbaidschan, Serbien und Armenien. In 2023 wurden 90,5 Prozent der Fälle positiv entschieden, 2022 waren es 96 Prozent (2021: 76,7 Prozent; 2020: 72,4 Prozent). Die Innenverwaltung teilte nicht mit, wie viele Menschen sich hinter den genannten Fällen verbergen. So wurden der Härtefallkommission im vergangenen Jahr 283 Fälle angemeldet, die insgesamt 435 Personen betrafen.
Die Härtefallkommission, zu der unter anderem Vertreter von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden gehören, wurde im Jahr 2005 eingerichtet. Sie ist Anlaufpunkt für Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die in Berlin keine Aufenthaltserlaubnis nach einer anderen Rechtsgrundlage erhalten können. Die Kommission befasst sich nach Angaben der Innenverwaltung mit Fällen, bei denen eine Aufenthaltsbeendigung bevorsteht und dringende persönliche oder humanitäre Gründe vorliegen.
Bei der Beurteilung werde unter anderem die soziale und wirtschaftliche Integration berücksichtigt und jeder Fall durch die Kommission einzeln beraten und geprüft. Greift die Senatorin ein Härtefallersuchen auf, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Spranger dankte den Kommissionsmitgliedern für deren Arbeit. «Mit ihrer Hilfe können wir unangemessene Härten des Aufenthaltsrechts vermeiden», sagte sie.