Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat den Tätigkeitsbericht über die Arbeit der Härtefallkommission im Jahr 2024 veröffentlicht.
Von den Mitgliedern der Härtefallkommission wurden 283 zu behandelnde Fälle angemeldet. Sie betrafen 435 Personen. Beraten wurden in zwölf Sitzungen 227 Fälle. Innensenatorin Iris Spranger hat über 211 dieser Ersuchen entschieden. In 189 Fällen (89,6 %) wurde der Vorschlag der Härtefallkommission aufgegriffen und somit die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch das Landesamt für Einwanderung ermöglicht. Die sechs Hauptherkunftsländer der im Härtefallverfahren angemeldeten Personen waren Georgien, Türkei, Nigeria, Aserbaidschan, Serbien und Armenien.
Innensenatorin Spranger dankte den Mitgliedern der Härtefallkommission für ihren Ein-satz: „Mit ihrer Hilfe können wir unangemessene Härten des Aufenthaltsrechts vermeiden. Jeder Einzelfall wird gewissenhaft und umfassend geprüft. Die Mitglieder der Kommission haben im Jahr 2024 wieder sehr engagierte Arbeit geleistet, für die ich mich herzlich bedanke. In den allermeisten Fällen habe ich die Ersuchen der Härtefallkommission auf-gegriffen und den Betroffenen damit eine gesicherte Bleibeperspektive eröffnen können.“
Die Härtefallkommission wurde im Jahr 2005 eingerichtet. Auf Basis des § 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist sie Anlaufpunkt für Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die in Berlin keine Aufenthaltserlaubnis nach einer anderen Rechtsgrundlage erhalten können. Voraussetzung für die Befassung durch die Kommission sind eine bevor-stehende Aufenthaltsbeendigung sowie dringende persönliche oder humanitäre Gründe.
Bei der Beurteilung wird die soziale und wirtschaftliche Integration berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere eine nachhaltige Lebensunterhaltssicherung, der Erwerb der deutschen Sprache und die Aufenthaltsdauer. Jeder Fall wird durch die Kommission einzeln beraten und geprüft. Im Anschluss wird über ihn abgestimmt.
Kommt ein Ersuchen der Härtefallkommission zustande, bewertet und würdigt die im Senat dafür zuständige Innensenatorin bei ihrer Entscheidung die besagten persönlichen und humanitären Aspekte der individuellen Lebensschicksale. Greift die Senatorin ein Härte-fallersuchen auf, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Link zum aktuellen Jahresbericht sowie weiteren Informationen zur Arbeit der Härtefallkommission