Interessenbekundungsverfahren zur Realisierung der Stadtteilkoordination Hohenschönhausen Süd

Für die interessante Aufgabe einer Stadtteilkoordination im Prognoseraum (PR) Hohenschönhausen Süd sucht das Bezirksamt ab dem 01.01.2026 einen erfahrenen Träger der Stadtteil- und Gemeinwesenarbeit. Die Bewerbungsfrist zum Interessenbekundungsverfahrens läuft bis zum 25. Juli 2025.

Stadtteilkoordinationen fungieren als zentrale Vernetzungsstelle im Gebiet zwischen Verwaltung und lokaler Ebene, indem sie gebietsbezogene Themen aufgreift, Akteure vernetzt, µþü°ù²µ±ð°ù²ú±ð³Ù±ð¾±±ô¾±²µ³Ü²Ô²µ und bürgerschaftliches Engagement fördert.

1. Ausschreibungshintergrund

Der Bezirk Lichtenberg von Berlin fördert seit mehreren Jahren eine an den Prognoseräumen orientierte, dezentrale Struktur von Stadtteil¬koordinationen. Grundlage der Strukturförderung ist der BA-Beschluss (BA 057-2022) sowie vorbehaltlich, die mit dem Haushaltsplan des Bezirks Lichtenberg (vor. Juli/Sept. 2025) für die Haushaltsjahre 2026/27 zu beschließende Finanzierung.

Das Verfahren bezieht sich auf folgenden Prognoseraum: Hohenschönhausen Süd, der die Bezirksregionen Alt Hohenschönhausen Nord und Alt-Hohenschönhausen Süd, sowie die Planungsräume 10 – 15 (Malchower Weg, Hauptstraße, Orankesee, Große Leege-Straße, Landsberger Allee, Weiße Taube) als Sozialräume umfasst (s. Anlage Nr. 1).

Der Prognoseraum Hohenschönhausen Süd ist geprägt durch eine Mischung aus Bebauungsstrukturen aus verschiedenen Baujahren. Im Zentrum befindet sich der teilweise noch vorhandene historische Dorfkern des ehemaligen Dorfes Alt-Hohenschönhausen mit zahlreichen ¶Ù±ð²Ô°ì³¾Ã¤±ô±ð°ùn. Zudem ist der PR geprägt von Wohnungsneubau. Derzeit leben rund 51.900 Einwohner: innen (Stand: 31.12.2023) im Gebiet. Die positive Bevölkerungsdynamik aus der Vergangenheit, hält laut der Bevölkerungsprognose bis 2030 an und verzeichnet weiteren Bevölkerungswachstum durch Neubauten.

Der Prognoseraum verfügt über verschiedene soziale Einrichtungen, wie Stadtteilzentren, Soziale Treffpunkte, Begegnungsstätten, Familienzentren. Aber auch Städtebauliche Förderkulissen wie B.E.N.N. – Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften, und die Städtebauförderkulisse „Berliner Großwohnsiedlung stärken“ in Alt-Hohenschönhausen Süd fördern Quartiersentwicklung. Ergänzende Informationen zum Prognoseraum finden Sie auf der Webseite: /ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/gemeinwesen/artikel.772519.php

2. Projektziel

Die grundlegenden Aufgaben einer Stadtteilkoordination ergeben sich berlinweit aus dem Handbuch für Sozialraumorientierung. Die Stadtteilkoordination unterstützt lokal als Lotse im Gebiet die Umsetzung bezirklicher Aufgaben und Querschnittsthemen, fördert die Vernetzung sowie den Austausch zwischen Bürger: innen, Verwaltung und Politik. Sie betreuen die Kiezfonds der Bezirksregionen als Geschäftsstelle, und begleiten Beteiligungsformate, wie zum Bürgerhaushalt Lichtenberg. Sie stärken lokale Initiativen durch Information und Aufklärung, identifizieren Handlungsbedarfe im Stadtteil und integrieren Diversitätsaspekte. Die Vernetzung und Kooperation mit lokalen Akteur: innen im Stadtteil umfasst einen intensiven kleinräumigen Wissens- und Informationstransfer. Zusätzlich unterstützen sie die Förderung bürgerschaftlichen Engagements, die Öffentlichkeitsarbeit zu Stadtteilinformationen und Bedarfen im Sozialraum in Bezug auf Inklusion, politische Bildung, Klima und Umwelt. Qualitätssicherung, Fortbildung sowie die Zusammenarbeit im Verbund der Stadtteilkoordinationen sichern eine wirksame und abgestimmte Stadtteilarbeit.

3. Projektfinanzierung

Die Projektförderung wird als Festbetragsfinanzierung entsprechend den zuwendungsrechtlichen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) – insbesondere §23 und §44 LHO, gemäß den „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ gewährt. Für die Umsetzung des Projektes steht im Zeitraum vom 1.1.2026 bis 31.12.2026 eine Zuwendungsfinanzierung in Höhe von 103.000,00 EURO für Personalkosten (80%) und Sachkosten (20%), einschließlich Kosten für Honorare, Miete und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bezirkshaushalt für 2026/2027.

4. Einzureichende Unterlagen

Die Teilnehmenden am Verfahren legen eine Projektskizze (s. Anlage Nr. 2), ein maximal 4-seitiges Konzept (formlos) und einen Finanzierungs- und Stellenplan (s. Anlage Nr.3) sowie alle notwendigen Nachweise und Angaben zum Träger vor.

  • Projektskizze:
    • mit nachvollziehbaren Angaben zum Träger und Projekt; und wenn vorhanden mit Angaben zur Qualifikation, Personalangaben sowie Aussagen zur Tarifstruktur des Trägers
    • Verortung der Geschäftsführenden Tätigkeiten
    • Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin verpflichtend
  • Konzept, formlos, max. 4 Seiten
    • Dieses beinhaltet eine konkret beabsichtigte Umsetzung der Aufgabenfelder der Stadtteilkoordination, welche im Aufgabenportfolio einer Stadtteilkoordination benannt sind (s. Anlage Nr.4), sowie den Aufbau und die Etablierung darstellen.
  • Finanzierungs- und Stellenplan: einschließlich der Darstellung des geplanten Personaleinsatzes und der Mittelverwendung für 2026
  • Aktuelle Satzung, Gesellschaftsvertrag o.ä.
  • Aktueller Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister
  • Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit

5. Auswahlverfahren

Die Auswahl der Träger erfolgt durch ein Auswahlgremium, welches sich wie folgt zusammensetzt: Vertreter: innen vom Ausschuss Europa, Wirtschaftsförderung und Sozialraumsteuerung, Mitarbeiter: innen aus den Fachämtern gemeinsam mit der OE SPK.
Grundlage des Auswahlverfahrens sind die einzureichende schriftliche Bewerbung sowie eine mündliche Präsentation vor einem Auswahlgremium.
Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der 37. KW 2025 statt.

Die Unterlagen des Interessenbekundungsverfahrens sind bis zum Ablauf des 25. Juli 2025 vollständig wie folgt einzureichen:

  • per E-Mail an: spk@lichtenberg.berlin.de
    und
  • per Post in einfacher Ausfertigung, rechtsverbindlich unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Bewerbungsunterlagen zum Interessenbekundungsverfahren „Stadtteilkoordination Hohenschönhausen Süd “ im Bezirk Lichtenberg an die verfahrensverantwortliche Stelle

Hinweise

Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist das Datum des Poststempels bzw. der Eingangsstempel der verfahrensverantwortlichen Stelle (ggf. auch der Poststelle) auf der papiergebundenen Bewerbung maßgebend. Eine ausschließlich elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist nicht zugelassen.

Bei dem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne des §55 der Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin (LHO), bzw. um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Das Verfahren dient ausschließlich einer Entscheidungsvorbereitung. Rechtliche Forderungen oder gesetzliche Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Förderung mit der Teilnahme am Verfahren gegenüber dem Land Berlin oder Bezirksamt Lichtenberg bestehen nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Eventuelle Kosten, die den Teilnehmenden am Interessenbekundungsverfahren entstehen, können nicht erstattet werden.

Anlagen

  • Anlage Nr.1 Karte PR Hohenschönhausen Süd

    PDF-Dokument (3.4 MB)

  • Anlage Nr. 2 Projektskizze STK 2026

    PDF-Dokument (524.9 kB)

  • Anlage Nr.3 Finanzierungsplan und Stellenplan

    XLSX-Dokument (14.6 kB)

  • Anlage Nr.4 Aufgabenportfolio der Stadtteilkoordination

    PDF-Dokument (585.7 kB)