ist eine Personenstandsurkunde (Fotokopie des Geburtenregisters). Sie spiegelt das Grundregister und alle Veränderungen des Personenstandes (Namensänderungen, Adoptionen) wieder.
Sie ist von den Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen. Bei der Anmeldung der Eheschließung soll sie nicht älter als sechs Monate sein.
Arten von Urkunden - Begriffserklärung
Inhaltsverzeichnis
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunde
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- Eheurkunde mit Vermerk über die Auflösung der Ehe
- Scheidungsurteil
- Rechtskraftvermerk
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
- Vaterschaftsanerkennung
- ³§´Ç°ù²µ±ð±ð°ù°ì±ôä°ù³Ü²Ô²µ
- Internationale Eheurkunde/Geburtsurkunde/Sterbeurkunde