Das Bezirksamt als Bauherr ist verpflichtet, im Rahmen von baulichen Maßnahmen, eine künstlerische Gestaltung zu berücksichtigen. Die Finanzierung von Kunst am Bau erfolgt aus Mitteln für öffentliche Neubauten des Hoch-, Tief- und Landschaftsbaus. Die realisierten Kunstwerke sind Ergebnis von Wettbewerbsverfahren, die auf Grundlage der Richtlinie für Planungswettbewerbe durchgeführt werden.
In der Kommission Kunst am Bau und im Stadtraum Lichtenberg werden in Kooperation mit dem die Kunstwettbewerbe durchgeführt. Gemeinsam werden Künstlerinnen und Künstler ausgewählt und zur Teilnahme am Wettbewerb vorgeschlagen.