Hinweise zum Vorgehen bei ³§³Ù³Ü°ù³¾²õ³¦³óä»å±ð²Ô

Achtung

Aufgrund der drohenden Wetterlage mit starkem Temperaturabfall am 3. Juli 2025, möglicherweise verbunden mit Winden und Regen, spricht das Bezirksamt Reinickendorf die ausdrückliche Empfehlung aus, sich mit sehr viel Umsicht und äußerster Vorsicht draußen zu bewegen.

Das Straßen- und Grünflächenamt bearbeitet in Zusammenarbeit mit beauftragten Dienstleistern die umfassenden ³§³Ù³Ü°ù³¾²õ³¦³óä»å±ð²Ô im öffentlichen Raum. Bereits nach dem ersten Sturm vom 23. Juni 2025 konnten bis zum zweiten Schadensereignis am 26. Juni 2025 nicht alle Schäden aufgrund der hohen Fallanzahl abschließend bearbeitet werden. Daher werden derzeit Schulhöfe, Kinderspielplätze sowie die öffentlichen Straßen und Gehwege prioritär abgearbeitet.
Eine Auskunft, wann genau welche Straßen und Bereiche bearbeitet werden, kann derzeit leider nicht gegeben werden.

³§³Ù³Ü°ù³¾²õ³¦³óä»å±ð²Ô auf öffentlichen Flächen

Bei Informationen zu ³§³Ù³Ü°ù³¾²õ³¦³óä»å±ð²Ô auf öffentlichen Flächen wenden Sie sich bitte per E-Mail an gartenbau@reinickendorf.berlin.de.

Die benannten Bereiche werden vom Fachamt in die Liste der zu bearbeitenden Maßnahmen im Bezirk Reinickendorf aufgenommen und anschließend abgearbeitet.

³§³Ù³Ü°ù³¾²õ³¦³óä»å±ð²Ô auf privaten Flächen

Falls Sie geschützte Bäume oder Teile von solchen zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr beseitigen müssen, ist dies nach § 4 Abs. 5 der Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO) gegenüber der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen und zu begründen.

Insoweit kann eine Fällung oder ein Rückschnitt auch ohne ansonsten notwendige vorherige Genehmigung vorgenommen werden, sofern hierdurch eine unmittelbar drohende Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben, Gesundheit, Eigentum beseitigt wird.
Die Handlungen sind allerdings auf die unbedingt erforderlichen Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr zu beschränken, z. B. das Absetzen des Baumstammes nur bis zu einer Höhe, die eine weitere aktuelle Gefährdung ausschließt.

Weitergehende Maßnahmen bedürfen des durch die Baumschutzverordnung Berlin vorgesehenen Genehmigungsverfahrens!

Im Nachgang zur Gefahrenabwehr sind die getroffenen Maßnahmen mit einer ausführlichen Begründung und entsprechenden Nachweisen (z. B. Fotos) zu dokumentieren sowie spätestens drei Tage nach deren Durchführung beim Umwelt- und Naturschutzamt Reinickendorf anzuzeigen.
Die Anzeige kann postalisch übersandt oder per E-Mail an baumschutz@reinickendorf.berlin.de gesendet werden. Aufgrund der Vielzahl der Meldungen zur aktuellen Schadenslage kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Nichtbeachtung der obigen Ausführungen ein rechts- und damit auch ordnungswidriges Verhalten darstellt.

Hinweis zur Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit ³§³Ù³Ü°ù³¾²õ³¦³óä»å±ð²Ô

Aufgrund der aktuellen Unwetterereignisse und der damit einhergehenden erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hat das Bezirksamt Reinickendorf eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung dient der Gefahrenabwehr infolge von ³§³Ù³Ü°ù³¾²õ³¦³óä»å±ð²Ô (z. B. umgestürzte Bäume, beschädigte Infrastrukturen, nicht verkehrssichere Bereiche) und ist am 27. Juni 2025 in Kraft getreten.

  • Allgemeinverfügung 27.06.2025

    PDF-Dokument (653.0 kB)

Die Nutzung und das Betreten von Grünanlagen und Spielplätzen ist untersagt!

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  • Schadensbegutachtung in °­´Ç²Ô°ù²¹»å²õ³óö³ó±ð

    Schadensbegutachtung in °­´Ç²Ô°ù²¹»å²õ³óö³ó±ð

  • Schadensbegutachtung in Heiligensee

    Schadensbegutachtung in Heiligensee

  • Sturmschaden

    Sturmschaden Heiligensee

  • Sturmschaden

    Sturmschaden Heiligensee

  • Sturmschaden

    Sturmschaden °­´Ç²Ô°ù²¹»å²õ³óö³ó±ð

  • Sturmschaden Reinickendorf

    Sturmschaden Reinickendorf

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