In Berlin werden alle Kinder vor Eintritt in die Schule schulärztlich untersucht. Diese Untersuchung ist nach dem verbindlich für alle schulpflichtig werdenden Kinder vorgeschrieben, unabhängig davon, ob das Kind eine staatliche oder eine Privatschule besuchen soll, oder ob es ggf. zurückgestellt werden soll. Sie wird vom bezirklichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) durchgeführt.
Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung wird überprüft, ob Ihr Kind gesund und so weit entwickelt ist, dass es für das Lernen und den Schulalltag bereit ist. Die Untersuchung erfolgt am Vormittag, damit sich Ihr Kind gut konzentrieren kann und noch munter ist.
Bitte planen Sie für die Einschulungsuntersuchung ca. 1 Stunde und zusätzlich etwas Wartezeit ein. Vielleicht mögen Sie ein Lieblingsbuch oder auch einen kleinen Snack oder etwas zu trinken für ihr Kind mitbringen?
Ablauf der Untersuchung:
Das medizinische Personal erklärt Ihnen und Ihrem Kind zuerst, wie die Untersuchung abläuft. Dann prüft es die Gesundheitsdokumente Ihres Kindes: den Impfausweis und das Vorsorgeuntersuchungsheft.
Als nächstes macht Ihr Kind einen altersgerechten Seh- und Hörtest. Zudem werden Körpergewicht und -länge gemessen.
Um den Stand seiner Entwicklung zu prüfen, erhält Ihr Kind Aufgaben aus den folgenden Bereichen:
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- Feinmotorik
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- Zahlen- bzw. Mengenverständnis
Ihr Kind soll die Aufgaben selbstständig und ohne Ihre Hilfe erledigen. Es muss nicht alles schaffen. Es geht dabei auch darum zu beobachten, wie sich Ihr Kind im Gespräch mit neuen, bislang unbekannten Personen und im Kontakt mit Ihnen verhält.
Danach nimmt sich die Schulärztin oder der Schularzt Zeit, die Ergebnisse der Untersuchung zu besprechen und Ihre Fragen zu beantworten. Scheuen Sie sich bitte nicht, Ihre Fragen zu stellen. Sie erfahren dabei auch, welche Fördermöglichkeiten es für Ihr Kind gibt – zu Hause, in der Kita, in der Schule oder in der kinderärztlichen Praxis.
Zum Schluss trägt die Ärztin oder der Arzt auf dem Schulanmeldebogen die Empfehlung zum Schulbesuch Ihres Kindes ein. Haben sich bei der Untersuchung gesundheitliche Besonderheiten ergeben, werden auch diese notiert. Dies ist wichtig, damit die Schule Ihr Kind, falls nötig, passend unterstützen und fördern kann. Nach der Untersuchung schickt das Gesundheitsamt den Schulanmeldebogen wieder an die Schule zurück.
Bitte denken Sie an folgende Unterlagen:
- Impfausweis Ihres Kindes
- gelbes Vorsorgeuntersuchungsheft
- ggf. Hilfsmittel Ihres Kindes, zum Beispiel Brille oder Hörgerät
- wichtige ärztliche Befunde
- wenn möglich: Ergebnisse des Kita-Sprachtests
Impfungen:
Ein ausreichender Impfschutz entsprechend den öffentlichen Empfehlungen kann Ihr Kind vor z.T. schweren Erkrankungen mit bleibenden Schädigungen schützen. Die Schulärztin bzw. der Schularzt wird Sie gegebenenfalls über fehlende Impfungen informieren, die baldmöglichst bei der niedergelassenen Kinderärztin bzw. beim niedergelassenen Kinderarzt nachgeholt werden sollten.
Ganz besonders wichtig ist ein vollständiger Impfschutz gegen Masern.
Bringen Sie auch gerne Ihr eigenes Impfbuch und das anderer Familienangehöriger mit, damit wir auch diese durchsehen und mit Ihnen besprechen können, ob der Impfschutz vollständig ist oder ob wir Ihnen empfehlen, Impfungen nachholen bzw. auffrischen zu lassen.
Gelbes Vorsorgeuntersuchungsheft:
Bitte bringen Sie das gelbe Vorsorgeheft Ihres Kindes zur Untersuchung mit, damit wir wichtige Befunde Ihrer niedergelassenen Kinderärztin/Ihres niedergelassenen Kinderarztes kennen und berücksichtigen können.
Elternfragebogen:
Durch Ausfüllen des Elternfragebogens zur Einschulungsuntersuchung, der in allen Bezirken in Berlin verwendet wird, helfen Sie mit, die Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes genauer einzuschätzen.
Spätere Einschulung – Antrag auf Zurückstellung:
Sie können die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Sie können diesen Antrag bereits bei der Schulanmeldung stellen oder in Erwägung ziehen. Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung kann Sie der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst beraten. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Stellungnahme der Kita bei. Bringen Sie die Unterlagen auch schon zur Einschulungsuntersuchung mit oder geben Sie diese in der Schule ab. Der Antrag auf Zurückstellung muss bis spätestens 27. Februar 2026 gestellt sein.
Über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Schulaufsicht Steglitz-Zehlendorf. Sie berücksichtigt dabei die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes/der Schulärztin oder ggf. das Gutachten der Schulpsychologie.
Die Zurückstellung wird nur genehmigt, wenn an Stelle des Schulbesuchs eine gezielte vorschulische ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ in einer Kita / einer Einrichtung der Jugendhilfe erfolgt. Sie können sich dazu bei der Schulaufsicht Ihres Bezirks beraten lassen.
Eine Zurückstellung ist nur einmal möglich und nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen.
Vorzeitige Einschulung:
Wurde Ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2020 und 31. März 2021 geboren, können Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen. Die Voraussetzung dafür: Es benötigt keine Sprachförderung. Bringen Sie für den Antrag bitte den QuaSta-Bogen zur Sprachentwicklung Ihres Kindes mit. Den Bogen bekommen Sie auf Nachfrage von der Kita.
Wurde Ihr Kind nach dem 31. März 2021 geboren, kann es erst im Sommer 2027 eingeschult werde