Vom 27. September 2021* (GVBl. S. 1145)
*Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im bereichsspezifischen Datenschutzrecht des Berliner Justizvollzugs, der Sozialen Dienste der Justiz des Landes Berlin und der Führungsaufsichtsstelle beim Landgericht Berlin vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1145)Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug, bei den Sozialen Diensten der Justiz des Landes Berlin und der Führungsaufsichtsstelle beim Landgericht Berlin (Justizvollzugsdatenschutzgesetz Berlin - JVollzDSG Bln)
Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 - Ziel, Anwendungsbereich und Verantwortliche
- Teil 2 - Datenschutz im Strafvollzug
- Teil 3 - Besondere Vorschriften für bestimmte Vollzugsformen
- Teil 4 - Datenverarbeitung bei den Sozialen Diensten und bei der Führungsaufsichtsstelle
- Link zur Gesamtausgabe des JVollzDSG Bln als PDF-Datei
- Teil 5 - Schlussvorschriften
Kapitel 1 - Grundsätze der Datenverarbeitung
Kapitel 4 - Übermittlung, Abgleich und Austausch von Daten
Kapitel 6 - Besondere Schutzanforderungen
Teil 3 - Besondere Vorschriften für bestimmte Vollzugsformen
Link zur Gesamtausgabe des JVollzDSG Bln als PDF-Datei