Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur Einführung und Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2024- 2026) vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 634) traten mit Wirkung vom 1. November 2024 Änderungen zum Familienzuschlag für beamtete Dienstkräfte, Richterinnen und Richter sowie für versorgungsberechtigte Personen in Kraft. Das BerlBVAnpG 2024-2026 reformiert die Berechnungsgrundlage der amtsangemessenen Alimentation grundlegend. Durch eine Neufassung der 88 39 bis 41 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) wurde der Familienzuschlag reformiert. Nunmehr wird der Familienzuschlag nicht mehr in Zusammenhang mit einem bestimmten Familienstand gewährt, sondern richtet sich nur noch nach der Anzahl der Kinder, für die Kindergeld oder eine andere Leistung für Kinder zusteht (8 40 BBesG BE).
Zusätzlich wurde im Rahmen des BerlBVAnpG 2024-2026 das Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien für die Jahre 2008 bis 2020 verabschiedet. Dieses Gesetz regelt Nachzahlungen für den angegebenen Zeitraum an Dienstkräfte mit drei oder mehr in ihrem Familienzuschlag berücksichtigten Kindern. Diese Korrektur war aufgrund des Beschlusses 2 BvL 6/17 a. vom 4. Mai 2020 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sowie der Ergebnisse einer Überprüfung der in den Jahren 2008 bis 2020 gewährten Familienzuschläge notwendig.
Die Senatsverwaltung für Finanzen veröffentlichte im April 2025 Hinweise für die personalverwaltenden Stellen zum Umgang mit dem reformierten Familienzuschlag und der Nachzahlung der Alimentation kinderreicher Familien.
Mit Hochdruck wurde und wird an der Umsetzung der weitreichenden Neuregelungen gearbeitet. Zunächst mussten nach Veröffentlichung der Arbeitshinweise die technischen Umsetzungsvoraussetzungen getroffen werden. Insbesondere die Bearbeitung der nunmehr getroffenen Regelungen zur Nachzahlung der Alimentation kinderreicher Familien stellt die Personalstellen vor große Herausforderungen und umfangreiche Prüfungen. Diese Prüfung bezieht sich auch auf die der vielzähligen und höchst unterschiedlichen Widersprüche und die individuellen Ansprüche. Daher wird das Landesverwaltungsamt Berlin (PS Q – Familienzuschlag aktive Beamte/innen) voraussichtlich erst im Oktober 2025 mit der Auszahlung beginnen. Die Bearbeitung wird sich voraussichtlich bis in das Jahr 2026 ziehen. Wir bitten höflichst darum von Sachstandsnachfragen abzusehen. Für andere Angelegenheiten im Familienzuschlag stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.
Vielen Dank!
Ihr Personalservice