Aus Anlass des Todes der Holocaust-Überlebenden, Stiftungsgründerin und Ehrenbürgerin von Berlin, Dr. h.c. Margot Friedländer, hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport für den Tag der Beisetzung am 15. Mai 2025 Trauerbeflaggung gemäß § 1 Absatz 2 der Beflaggungsverordnung angeordnet. Diese gilt für alle Gebäude und Gebäudeteile, die von Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes Berlin und der seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts benutzt werden. Die Flaggen werden auf halbmast gesetzt, Banner mit Trauerflor versehen.
Innenverwaltung ordnet Trauerbeflaggung anlässlich der Beisetzung der Ehrenbürgerin Dr. h.c. Margot Friedländer an
Pressemitteilung vom 14.05.2025
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