Hinweise zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur

Symbol zum Versenden von E-Mails

Für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch wenn sie mit einer Qualifizierten elektronischen Signatur ##icon:mail_signiert## versehen sind, wird die elektronische Zugangseröffnung gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nur für folgende E-Mail-Adressen erklärt:

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Sonstige Organisationseinheiten

Beauftragte

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Eine wirksame Übermittlung verschlüsselter Dateien ist gegenwärtig ausgeschlossen.

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

Verkehrsanbindungen

  • U-Bahn

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      • U7
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