In Weiterführung des „Versorgungs- und Integrationskonzept für Asylbegehrende“ vom 11. August 2015 wurde durch den Berliner Senat am 15.03.2016 den „Masterplan für Integration und Sicherheit“ beschlossen. Unter anderem wurden die bezirklichen Integrationsfonds eingeführt, die es den Bezirken ermöglichten konkrete Maßnahmen passend zu den spezifischen Gegebenheiten im Bezirk umzusetzen.
Am 11.12.2018 wurde das Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation vom Berliner Senat beschlossen, der den Masterplan ablöst und weiterführt.
Seit dem 01.01.2024 ist der Integrationsfonds nicht mehr Teil des Integrationsfonds, sonder an den §16 Absatz 3 Nr. 6 und Nr. 7 des Gesetz zur ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin, kurz: Das Berliner Partizipationsgesetz (PartMigG), gebunden.
Die bezirklichen Integrationsfondsprojekte sollen insbesondere Projekte fördern, die folgende, jeweils an bezirkliche Bedarfe und Besonderheiten angepasste, Aspekte abdecken. Insbesondere notwendige Maßnahmen zur Stärkung der Menschen mit Migrationsgeschichte und ihrer Organisationen vor Ort ergreift und bezirkliche Ankommens- und Willkommensstrukturen fördert und gestalten.
Bis einschließlich 2021 lag die Berlinweite Summe des Intergationsfonds bei jährlich 9,2 Millionen Euro. Bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsjahr 2022/23 sollten die Mittel für die bezirklichen Integrationsfonds Berlinweit auf 75%, also 6,9 Millionen € gekürzt werden. Im Zuge des Krieges in der Ukraine wurde der Integrationsfonds jedoch bereits 2022 und 2023 wieder aufgestockt. So wurden z.B. für das Jahr 2023 Zusatzmittel in Höhe von 1,5 Mio € im Juli 2022 beschlossen, im August 2022 kamen 1,3 Millionen aus dem Aktionsplan Ukraine hinzu und im Nachtragshaushalt Dezember 2022 wurden weitere 2,4 Millionen Euro bereitgestellt, also zu den ursprünglichen 6,9 Millionen Euro 5,2 Mio € zusätzlich, insgesamt 12,1 Millionen €. Im Jahr 2024 wurde der Integrationsfonds, trotz der Öffnung für eine breitere Zielgruppe, wieder berlinweit auf 11,9 Millionen € gekürzt.
Im Zuge der Auflösung der pauschalen Minderausgaben i.H. von 3. Mrd. € für das Jahr 2025 wurde auch der Integrationsfonds gekürzt. Statt 11,9 Mio Euro stehen nur 11.344.295 € berlinweit zur Verfügung. Das entspricht einer Kürzung um 4,69%. Für den Bezirk bedeutet das, dass statt wie im Jahr 2024 1.148.094,89 € nur noch 1.094.481,27 € zur Verfügung stehen. Das entspricht einer Kürzung von 4,89 % oder 53.613,62 €. Hinzu kommmt der ersatzlose Wegfall der Tarifvorsorgemittel. Die Tarifmittelvorsorge des Landes Berlin für °Õ°ùä²µ±ð°ù ist ein finanzieller Ausgleichsmechanismus, der freien °Õ°ùä²µ±ð°ùn der sozialen Infrastruktur zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt, um tarifbedingte Lohnerhöhungen für ihre Beschäftigten auszugleichen. Damit soll sichergestellt werden, dass °Õ°ùä²µ±ð°ù, die öffentliche Leistungen erbringen, ihre Angestellten auch entsprechend des Tarifniveaus des Tarifvertrags der Länder (TV-L) bezahlen können. Der Bedarf an Tarivorsorgemitteln für den Bezirk läge für das Jahr 2025 bei absehbar 81.414 €.
Diese jeweils Berlinweit veranschlagten Mittel werden anhand eines Verteilschlüssels unter Berücksichtigung der Plätze in Einrichtungen des Landesamtes für Flüchtlingsangellegenheiten (LAF), der Nettozuwanderung aus dem Ausland der vergangenen 5 Jahre sowie dem Ateil von Migrant*innen an der Gesamtbevölkerung des jeweiligen Bezirks auf die Bezirke verteilt.
Dem Bezirk Lichtenberg stehen folgende Mittel zur Verfügung:
Jahr | zur Verfügung stehende Mittel | Tarifmittel (ab 2023) |
2019 | 985.964 € | – |
2020 | 1.016.370€ | – |
2021 | 1.016.370€ | – |
2022 | 1.070.040€ | – |
2023 | 1.136.365€ | 24.037 € |
2024 | 1.148.094€ | 51.744 € |
2025 | 1094.418€ | 0 € |