„Wohnen auf Zeit“ in ±·±ð³Ü°ìö±ô±ô²Ôer Milieuschutzgebieten unzulässig
Pressemitteilung vom 05.05.2025
Die befristete und möblierte Vermietung von Wohnungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Laut IBB Wohnungsmarktbericht 2023 überschreiten die ÇàÇà²ÝÊÓÆµsmieten mit durchschnittlich 24,44€/m² deutlich diejenigen in regulären Mietverhältnissen (11,54€/m²).
Die möblierte und befristete Vermietung von Wohnraum stellt nach Ansicht des Bezirksamts ±·±ð³Ü°ìö±ô±ô²Ô in Milieuschutzgebieten eine gemäß §172 BauGB antragspflichtige Nutzungsänderung dar. Das Modell des „Wohnen auf Zeit“ richtet sich von vornherein nur an Personen, die bereit und in der Lage sind, eine deutlich höhere Miete zu zahlen, als die dauerhaft im Gebiet lebenden Personen. Die befristete und möblierte Vermietung kann daher eine Verdrängung der angestammten Gebietsbevölkerung hervorrufen. Damit steht diese Vermietungspraxis den Zielen der Milieuschutzverordnungen entgegen. Wohnen auf Zeit ist in Milieuschutzgebieten daher grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.
Im letzten Jahr hat das Berliner Verwaltungsgericht in seinem Urteil VG19K 70/21 die bezirkliche Auffassung bestätigt, dass die Teilung bestehender Zimmer, hier von einer 2-Zimmer Wohnung in eine 5-Zimmer Wohnung, zum Zwecke der Einzelvermietung als „Co-Living“ in Milieuschutzgebieten rechtswidrig ist. Das Bezirksamt hat daher den Rückbau in eine 2-Zimmer-Wohnung angeordnet.
Darüber hinaus hat das Bezirksamt mehrere Musterverfahren eingeleitet um Wohn-Zeit-Modelle wieder in reguläre Mietverhältnisse zu überführen. Dazu stehen mehrere Bezirke und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in enger Abstimmung.
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr: „Bei der befristeten und möblierten Vermietung werden Schlupflöcher im Mietrecht ausgenutzt und horrende Summen verlangt. So kommt schnell eine Gesamtmiete von 3500 € für 80 Quadratmeter zustande. In ±·±ð³Ü°ìö±ô±ô²Ô ist das kein Einzelfall. Diese Praxis nimmt überhand und führt dazu, dass der Anteil an bezahlbarem Wohnraum immer kleiner wird. Menschen mit geringen und mittleren Einkommen finden immer schwerer eine Wohnung. In Milieuschutzgebieten werden wir diese Praxis einschränken und unerlaubte Vermietungen konsequent verfolgen. Wir sind zuversichtlich, dass unsere neue Verwaltungspraxis einer etwaigen gerichtlichen Überprüfung standhält.“
Die Mietverträge vieler befristet und möbliert vermieteter Wohnungen und Zimmer sind unabhängig davon auch zivilrechtlich angreifbar. Betroffene Mieter:innen können sich an die kostenfreie bezirkliche Mietberatung wenden, um sich hierzu beraten zu lassen.
Bezirksamt ±·±ð³Ü°ìö±ô±ô²Ô
- Tel.: +49 30 90239 0
- Fax: +49 30 90239 3740
- E-Mail an die Zentrale Poststelle des Bezirksamtes ±·±ð³Ü°ìö±ô±ô²Ô