Vieles rund ums Gewerbe lässt sich bereits online erledigen. Nutzen Sie das , den Einheitlichen Ansprechpartnert oder die Schnellsuche A- Z Dienstleistungen des Bezirksamtes ±·±ð³Ü°ìö±ô±ô²Ô, um Ihr Anliegen schnell und unkompliziert zu klären.
Rund ums Gewerbe

Bild: BA ±·±ð³Ü°ìö±ô±ô²Ô
Jeder Gewerbebetrieb muss beim Wirtschafts- bzw. Gewerbeamt des Bezirkes angemeldet werden. In Berlin übernehmen die Ordnungsämter in den Bezirken diese Aufgabe. Anmelden müssen Sie sich immer in dem Bezirk, in dem Sie Ihr Gewerbe ausüben möchten.
Wenn Sie sich also in ±·±ð³Ü°ìö±ô±ô²Ô selbständig machen wollen, ist unser Ordnungsamt somit die erste “Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle” für Sie als künftige bezirkliche Unternehmerinnen und Unternehmer. Hier können Sie u.a. ein
.
Sie finden alle Serviceleistungen rund um das Thema “” im Serviceportal.
Unterschieden wird generell zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen (u.a. Handwerksbetriebe, Gaststätten- oder Reisegewerbe) Unternehmen. Die Erlaubnis gilt für jeden natürlichen und juristischen Gesellschafter (Gründer, Kapitalgesellschaften etc.).
Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie einen Personalausweis bzw. Pass sowie evtl. besondere Genehmigungen und Nachweise (Handwerkskarte, Konzessionen z.B. für das Gaststätten-, Verkehrs- und Bewachungsgewerbe, Reisegewerbe usw.).
Sogenannte “Freie Berufe” müssen übrigens nicht angemeldet werden. Hierzu zählen u.a. selbständig ausgeübte künstlerische Tätigkeiten, Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Krankengymnasten, Dolmetscher etc.
Aktueller Hinweis für Gewerbetreibende

Bild: THesIMPLIFY - Fotolia.com
Die in den bezirklichen Gewerbeämtern bisher genutzte Bearbeitungsfachsoftware wird ausgetauscht. Hierfür sind beim ITDZ einige Arbeitsschritte notwendig, die eine Bearbeitung von gewerblichen Anzeigen und Erlaubnissen vom Donnerstag, den 16.10.2025 bis voraussichtlich Mittwoch, den 22.10.2026 6:00 Uhr nicht möglich machen.
Die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle ist sehr bemüht, bereits vorliegende Anzeigen und Erlaubnisse nach Priorität abzuarbeiten, weist aber darauf hin, dass eine Bearbeitung im vorgenannten Zeitraum gar nicht möglich ist und es auch nach der Umstellung zu Verzögerungen kommen kann.
Die Gewerbetreibenden werden bei der Gewerbemeldung im Serviceportal Berlin über die Umstellung des Fachverfahrens und eine damit verbundene Verzögerung der Bearbeitung ebenfalls informiert.
Eine telefonische Erreichbarkeit über das Bürgertelefon 90239-6699
und die Bearbeitung der Meldungen, die über Ordnungsamt Online eingehen, ist gesichert, jedoch können auch hier Einschränkungen in der Bearbeitung sichtbar werden.
Die Mitarbeitenden der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle bedanken sich für Ihr Verständnis.
Unser Tipp:
Kurz erklärt: Gewerbe anmelden

Formate:
Die IHK Berlin hat in diesem Video kurz das Wichtigste zur Anmeldung eines Gewerbes zusammengefasst.
Vorschriften, Hinweise und Hilfreiches
-
Gewerbeordnung (GewO)
PDF-Dokument (1.5 MB)
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Gaststättengesetz (GastG)
PDF-Dokument (40.7 kB)
-
Gewerbeauskunft (ausfüllbare pdf)
PDF-Dokument (285.0 kB) - Stand: 02/2025
-
Vertriebsanzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz
PDF-Dokument (116.7 kB) - Stand: 02/2025
-
Sprengstoffgesetz (SprengG)
PDF-Dokument (98.8 kB)
Kontakt und Schnellzugriffe
Schnellzugriffe
Wer ist zuständig? – Einheitlicher Ansprechpartner
Was kann ich wo erledigen?
oder
über die bezirkliche Schnellsuche A- Z Dienstleistungen des Bezirksamtes ±·±ð³Ü°ìö±ô±ô²Ô
Bezirksamt ±·±ð³Ü°ìö±ô±ô²Ô von Berlin - Ordnungsamt
- Bürgertelefon –
Persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Vereinbarung eines Termins möglich. Wir bitten Sie dafür um Ihr Verständnis.
- Tel.: 030 90239-6699
- Fax: 030 90239-4993
Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
Telefonische Beratung
Montag bis Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 12:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 14:00 Uhr
- Tel.: 030 902396699
- Fax: 030 902394988
- E-Mail Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
Zentrale Verfahrensbearbeitung
Forderungsmanagement
Allgemeiner Ordnungsdienst
Telefonische Beratung
Montag – Freitag
09:00 – 15:00 Uhr
- Tel.: 030 902396699
- Fax: 030 902394993
- E-Mail Allgemeiner Ordnungsdienst
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- Tel.: 030 90239 6749
- Fax: 030 90239 53732
- E-Mail ³Õ±ð³Ù±ð°ù¾±²Ôä°ù²¹³Ü´Ú²õ¾±³¦³ó³Ù
Lebensmittelaufsicht
Neue Adresse ab 12.09.2024
- Tel.: 030 90239 6748
- Fax: 030 90239 53732
- E-Mail Lebensmittelaufsicht