Überfall auf Geldtransporter - Hinweisportal geschaltet

Heute am 1. Juli 2025 gegen 7:45 Uhr überfielen mehrere unbekannte Männer einen Geldtransporter vor einer Bankfiliale am Kurfürstendamm in Charlottenburg-Wilmersdorf. Hier soll es unter anderem zum Einsatz von Reizgas gekommen sein. Zufällig in der Nähe befindliche Zivilkräfte der Polizei Berlin bemerkten den Überfall, sodass die Tatverdächtigen von weiteren Handlungen absahen und flüchteten.
Die Polizei Berlin bittet Zeuginnen und Zeugen, die das Geschehen bemerkt und eventuell Film- oder Fotoaufnahmen gemacht haben, diese für die weiteren Ermittlungen über das zur Verfügung zu stellen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Auskunft zu personenbezogenen Daten

Verfahrensweise bei Anträgen von Bürgern zur Auskunft und Löschung von personenbezogenen Daten in polizeilichen Dateien

Jedermann hat das Recht, auf Antrag von der Polizei Berlin Auskunft über die zu seiner Person in den polizeilichen Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus kann auch die Löschung der gespeicherten Daten beantragt werden.

Was wird für einen Auskunfts- oder Löschungsantrag benötigt?

Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben (Entsprechende Muster finden Sie unter ) an das

LKA 512 – Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung/Selbstauskunft gemäß ASOG
Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin Tel.: (030) 4664-951250
– nicht öffentlich zugänglich –

Der Antrag ist kostenfrei. Zum Auffinden der Daten müssen Angaben zu Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Geburtsort und die gültige Anschrift erkennbar sein (hierfür kann auch eine Kopie des Personalausweises oder anderen gültigen Dokumentes beigelegt werden).

In dem Antrag soll die Art der Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnet werden. Bei einem Antrag auf Auskunft aus Akten sollten zudem Angaben gemacht werden, die das Auffinden der Daten ohne unverhältnismäßigen Aufwand ermöglichen.

Der Eingang des Antrages wird grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen bestätigt.

Aus welchen polizeilichen Dateien wird Auskunft erteilt?

Sie erhalten bei einem Antrag gemäß § 50 ASOG (Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin, in der Fassung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23.12.2023 (GVBl. S. 459)), eine Bestandsmitteilung aus folgenden polizeilichen Dateien:

  • Polizeiliches Landessystem für Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS)
  • Dateien des polizeilichen Staatsschutzes Berlin
  • Sonstige elektronische Datensammlungen der Schutz-/Kriminalpolizei

Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht die Prüfung auf Löschung Ihrer Daten?

Die Prüfung zur Löschung personenbezogener Daten richtet sich nach § 48 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 ASOG in Verbindung mit der Prüffristenverordnung (Verordnung über Prüffristen bei polizeilicher Datenspeicherung (Prüffristenverordnung) in der Fassung vom 22.2.1993 (GVBl. S. 103)).

Wie lange dauert die Bearbeitung der Anträge?

Ein Antrag auf Löschung beansprucht meist eine längere bzw. zusätzliche Bearbeitungszeit, als ein Antrag auf Auskunft. Für eine Entscheidung müssen Akten zu Strafermittlungsverfahren beigezogen und ausgewertet werden. Bei umfangreichen Datenbeständen wird daher der Sachstand eines Löschantrages nach 8 bis 12 Wochen mit einem Zwischenbescheid mitgeteilt. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie einen abschließenden Bescheid. Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens beträgt die Bearbeitungszeit aktuell ca. zwölf Monate.

  • Merkblatt Datenauskunft

    PDF-Dokument (193.1 kB)

Polizei Berlin

LKA 512
Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung/
Selbstauskunft gemäß ASOG
(Nicht öffentlich zugänglich!)