Die Dienstleistungen von Kosmetikstudios erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Für viele Kundinnen und Kunden ist die regelmäßige Inanspruchnahme ein Stück Lebensqualität. Da für den Betrieb eines Kosmetikstudios keine abgeschlossene Ausbildung oder sonstige Qualifikation erforderlich ist, gibt es jedoch immer wieder Unsicherheiten darüber, welche Maßnahmen sicher und ohne gesundheitliche Risiken durchgeführt werden können. Dabei ist zwischen invasiven und nicht-invasiven Maßnahmen zu unterscheiden.
Bitte beachten Sie, dass nach der Verordnung über den Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) die Anwendung bestimmter Geräte nur Ärztinnen und Ärzten oder Fachkräften mit abgeschlossener Heilpraktischer Ausbildung vorbehalten ist.