Kundeninformation Kosmetikstudios

Die Dienstleistungen von Kosmetikstudios erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Für viele Kundinnen und Kunden ist die regelmäßige Inanspruchnahme ein Stück Lebensqualität. Da für den Betrieb eines Kosmetikstudios keine abgeschlossene Ausbildung oder sonstige Qualifikation erforderlich ist, gibt es jedoch immer wieder Unsicherheiten darüber, welche Maßnahmen sicher und ohne gesundheitliche Risiken durchgeführt werden können. Dabei ist zwischen invasiven und nicht-invasiven Maßnahmen zu unterscheiden.

Bitte beachten Sie, dass nach der Verordnung über den Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) die Anwendung bestimmter Geräte nur Ärztinnen und Ärzten oder Fachkräften mit abgeschlossener Heilpraktischer Ausbildung vorbehalten ist.

  • Die folgenden nicht-invasiven Maßnahmen dürfen durchgeführt werden:
    • Hautanalysen
    • Peelings
    • Aquafacial-Behandlung
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    • Wimpernwelle/Wimpernlifting
    • Brownlifting (die Augenbrauen werden ähnlich wie beim Wimpernlifting mithilfe von Lotion in die gewünschte Form gebracht)
    • Mikroblading (z.B. Augenbrauen, mit aneinandergereihten Klinge/Blades werden feine Striche in die Haut geritzt und so die Farbpigmente in die Haut eingearbeitet)
    • Permanent Make-up
    • Mikrodermabrasion (mit Mikrokristallen)
    • Mikromassage
    • Mikroneedling (mit Stempel oder Mikronadel bis 0,5 mm Länge)
    • BB Glow Behandlung (mit Stempel oder Mikronadeln bis 0,5 mm Länge)
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    • Ultraschallbehandlung (1, 3 bis 10 MHZ) – NiSV beachten Arztvorbehalt
    • HIFU (Hoch-Intensiv-Fokussierter Ultraschall) – NiSV beachten Arztvorbehalt
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    • Cryolipolyse (Kältebehandlung, ein Vakuum im Applikator zieht die Fettpolster nach oben zwischen die Kühleinheiten)
    • TDA-Behandlung (Transdermale Applikation von Wirkstoffen mit Hilfe eines Applikators auf der Haut)
  • Die folgenden invasiven Maßnahmen dürfen ausschließlich von Fachpersonal mit abgeschlossener heilpraktischer Ausbildung oder von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Lassen Sie sich im Zweifelsfall einen Nachweis über die Qualifikation vorlegen:
    • Akupunktur
    • Microneedling (Einstiche mit Nadeln, z.B. mit 1,5 mm Länge oder mittels Roller)
    • PRP-Plasmatherapie (gewonnenes Blutplasma wird präpariert und mit einer feinen Nadel in die Haut injiziert) = Plasma-Lifting = Vampir-Lifting = Mesolifting
    • Fadenlifting (die Haut wird mit Hilfe feinster Fäden, mit oder ohne Widerhaken, gestrafft)
    • Skinbooster (Injektion von Hyaluron-Gel)
    • Faltenunterspritzung mit Füllmaterialien (Fillerbehandlung)
    • Botox-Behandlung
    • Hyaluron Pen
    • Plasma Pen (z.T.)

Gemäß § 36 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) können Einrichtungen und Betriebe, in denen bei Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können, infektionshygienisch überwacht werden. Das Gesundheitsamt ±·±ð³Ü°ìö±ô±ô²Ô behält sich vor, unangemeldete oder anlassbezogene Begehungen durchzuführen.

Bei Fragen oder Hinweisen auf mögliche gesundheitsgefährdende Verstöße wenden Sie sich bitte an den Tagesdienst unter der Telefonnummer 030/90239-1280 oder per E-Mail an GesHyg@bezirksamt-neukoelln.de

Gesundheitsamt ±·±ð³Ü°ìö±ô±ô²Ô

Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz
(Fachbereich medizinischer Katastrophenschutz)

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    • 0.2km
      • U7
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      • 170

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(Fachbereich medizinischer Katastrophenschutz)
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