Der Berliner Senat legt dem Abgeordnetenhaus von Berlin jährlich gemäß § 65 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) einen Bericht über die Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen des privaten Rechts und an bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts vor.
Der Bericht enthält die Wirtschaftsdaten der Kapital- und Personengesellschaften, an denen das Land Berlin beteiligt ist, und der wirtschaftlich bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr. Zusätzlich wird die Entwicklung des Gesamtportfolios für die vergangenen fünf Jahre dargestellt.
Der Beteiligungsbericht umfasst darüber hinaus Informationen über die Besetzung der Mandate Berlins in den Aufsichtsgremien aller Berliner Beteiligungsunternehmen, die Besetzung der Geschäftsleitungen einschließlich der Vertragslaufzeiten der Geschäftsführungen und Vorstände der Mehrheitsbeteiligungen sowie Angaben zur geschlechtergerechten Besetzung der Unternehmensorgane. Weiterhin werden Daten zu ausgewählten Personalstatistiken der Unternehmen veröffentlicht.