Steuereinnahmen des Landes Berlin

Die Steuereinnahmen Berlins setzen sich zusammen aus den Landes- und Gemeindeanteilen der Gemeinschaftsteuern (z.B. Lohn- und Einkommensteuer, Umsatzsteuer, °­Ã¶°ù±è±ð°ù²õ³¦³ó²¹´Ú³Ù²õ³Ù±ð³Ü±ð°ù), den Landessteuern (z.B. Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer) sowie den Gemeindesteuern (z.B. Grund- und Gewerbesteuern).

Davon entfallen rd. 40% auf die Steuern vom Umsatz und rd. 30% auf die Lohn-/Einkommensteuer. Das restliche Aufkommen entfällt auf die übrigen Steuerarten, insbesondere die Gewerbe-, Grunderwerb- und die Grundsteuer.

Steuereinnahmen bis Juli 2025

Landesanteil an den Gemeinschaftsteuern:* T EUR
Lohnsteuer 3.169.144
Veranlagte Einkommensteuer 708.125
Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag 371.058
Abgeltungsteuer auf Zins.-und Veräußerungserträge 285.922
°­Ã¶°ù±è±ð°ù²õ³¦³ó²¹´Ú³Ù²õ³Ù±ð³Ü±ð°ù 548.206
Umsatzsteuer 4.852.471
Einfuhr-Umsatzsteuer 843.575
Gewerbesteuerumlage Land 36.302
Zwischensumme 10.814.803
Landessteuern: T EUR
³Õ±ð°ù³¾Ã¶²µ±ð²Ôsteuer 0
Erbschaftsteuer 299.468
Grunderwerbsteuer 603.206
Rennwett- und Lotteriesteuer 55.904
Biersteuer 7.121
Feuerschutzsteuer 19.463
Zwischensumme 985.162
Gemeindesteuern: T EUR
Grundsteuer 511.363
Gewerbesteuer 1.708.541
Gewerbesteuerumlage Gesamt -61.979
³Õ±ð°ù²µ²Ôü²µ³Ü²Ô²µ²õ³Ù±ð³Ü±ð°ù 20.626
Hundesteuer 7.165
Zweitwohnungsteuer 15.788
ܲú±ð°ù²Ô²¹³¦³ó³Ù³Ü²Ô²µ²õ³Ù±ð³Ü±ð°ù 77.991
Zwischensumme 2.279.495
Gemeindeanteile an Gemeinschaftsteuern: T EUR
Umsatzsteuer 204.817
Lohn- und Einkommensteuer 1.368.448
Abgeltungsteuer auf Zins.-u.V.erträge 77.979
Zwischensumme 1.651.244
Steuereinnahmen insgesamt: 15.730.704

*Alle Angaben in Tausend €
** Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich

Interaktive Grafiken

Der Anstieg bei der Umsatzsteuer im Jahr 2020 (und dem folgend der Summe der Steuern insgesamt) resultiert aus dem Auslaufen des bisherigen Länderfinanzausgleichs und der Neugestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2020. Der horizontale Finanzausgleich unter den Ländern erfolgt nunmehr durch Zu- und Abschläge bei der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer.
Beim Ansatz für die Umsatzsteuer für das Jahr 2023 sind die finanziellen Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen (u.a. Inflationsausgleichsgesetz) berücksichtigt, die sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2023 noch im Gesetzgebungsverfahren befanden.

Monatliche Steuereinnahmen

  • Steuereinnahmen bis Juli

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