Steuereinnahmen des Landes Berlin

Die Steuereinnahmen Berlins setzen sich zusammen aus den Landes- und Gemeindeanteilen der Gemeinschaftsteuern (z.B. Lohn- und Einkommensteuer, Umsatzsteuer, °­Ã¶°ù±è±ð°ù²õ³¦³ó²¹´Ú³Ù²õ³Ù±ð³Ü±ð°ù), den Landessteuern (z.B. Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer) sowie den Gemeindesteuern (z.B. Grund- und Gewerbesteuern).

Davon entfallen rd. 40% auf die Steuern vom Umsatz und rd. 30% auf die Lohn-/Einkommensteuer. Das restliche Aufkommen entfällt auf die übrigen Steuerarten, insbesondere die Gewerbe-, Grunderwerb- und die Grundsteuer.

Steuereinnahmen bis März 2025

Landesanteil an den Gemeinschaftsteuern:* T EUR
Lohnsteuer 1.450.648
Veranlagte Einkommensteuer 343.154
Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag 166.462
Abgeltungsteuer auf Zins.-und Veräußerungserträge 175.952
°­Ã¶°ù±è±ð°ù²õ³¦³ó²¹´Ú³Ù²õ³Ù±ð³Ü±ð°ù 215.735
Umsatzsteuer 2.321.340
Einfuhr-Umsatzsteuer 341.075
Gewerbesteuerumlage Land 3.001
Zwischensumme 5.017.366
Landessteuern: T EUR
³Õ±ð°ù³¾Ã¶²µ±ð²Ôsteuer 0
Erbschaftsteuer 152.458
Grunderwerbsteuer 293.897
Rennwett- und Lotteriesteuer 28.517
Biersteuer 3.246
Feuerschutzsteuer 12.325
Zwischensumme 490.442
Gemeindesteuern: T EUR
Grundsteuer 192.713
Gewerbesteuer 666.025
Gewerbesteuerumlage Gesamt -5.123
³Õ±ð°ù²µ²Ôü²µ³Ü²Ô²µ²õ³Ù±ð³Ü±ð°ù 8.532
Hundesteuer 3.359
Zweitwohnungsteuer 1.145
ܲú±ð°ù²Ô²¹³¦³ó³Ù³Ü²Ô²µ²õ³Ù±ð³Ü±ð°ù 23.282
Zwischensumme 889.933
Gemeindeanteile an Gemeinschaftsteuern: T EUR
Umsatzsteuer 90.589
Lohn- und Einkommensteuer 633.107
Abgeltungsteuer auf Zins.-u.V.erträge 47.987
Zwischensumme 771.682
Steuereinnahmen insgesamt: 7.169.424

*Alle Angaben in Tausend €
** Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich

Interaktive Grafiken

Der Anstieg bei der Umsatzsteuer im Jahr 2020 (und dem folgend der Summe der Steuern insgesamt) resultiert aus dem Auslaufen des bisherigen Länderfinanzausgleichs und der Neugestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2020. Der horizontale Finanzausgleich unter den Ländern erfolgt nunmehr durch Zu- und Abschläge bei der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer.
Beim Ansatz für die Umsatzsteuer für das Jahr 2023 sind die finanziellen Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen (u.a. Inflationsausgleichsgesetz) berücksichtigt, die sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2023 noch im Gesetzgebungsverfahren befanden.

Monatliche Steuereinnahmen

  • Steuereinnahmen bis März 2025

    XLSX-Dokument (11.8 kB)