Als „Kryptowerte“ werden digital dargestellte Werteinheiten oder Rechte bezeichnet, die unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden können.
Im Gegensatz zu staatlichen Währungen gibt es hinter Kryptowerten kein Institutionengefüge (Staaten, Zentralbanken), das für deren Werthaltigkeit einsteht.
Der erste öffentlich gehandelte und bekannteste Kryptowert ist der in 2009 entwickelte Bitcoin. Nach dem Vorbild des Bitcoins existieren zwischenzeitlich zahlreiche weitere Kryptowerte (wie z. B. Ethereum, Ripple, Dash oder Litecoin), die sich teilweise in ihren Eigenschaften (z. B. in der Ausgabeform oder der maximalen Menge) unterscheiden.
Die Bezeichnung „Kryptowert“ ist ein Oberbegriff für digitale (Wert-)Einheiten, deren Funktionen variieren. In Gebrauch sind ferner die Bezeichnungen „Kryptowährung“, „virtuelle Währung“ oder „Token“. Insbesondere lassen sich die folgenden Kategorien unterscheiden:
- „Currency“ oder „Payment“ Token werden als Tauschmittel eingesetzt aber auch zu Spekulationszwecken gehalten;
- „Utility“ Token vermitteln bestimmte Nutzungsrechte (z. B. Zugang zu einem ggf. noch zu schaffenden Netzwerk) oder einen Anspruch darauf, die Token gegen eine bestimmte, ggf. noch zu schaffende Ware oder Dienstleistung einzutauschen; Utility Token können auch Stimmrechte zur Änderung einer Software und damit der Funktionalität der Ware oder der Dienstleistung vermitteln;
- „Security“ Token sind mit herkömmlichen Wertpapieren vergleichbar, insbesondere konventionelle Schuldtitel und Eigenkapitalinstrumente.
Zudem können Kryptowerte auch eine Kombination aus den zuvor beschriebenen Kategorien beinhalten (hybride Kryptowerte).