Die Zentralstelle für Sportanlagenbau ist in § 9 des Berliner ³§±è´Ç°ù³Ù´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µsgesetzes verankert. Ziel ist der zweckmäßige und den Bedürfnissen des Sports entsprechende Bau von öffentlichen Sportanlagen. Die Zentralstelle für Sportanlagenbau ist im Rahmen aller Planungen oder bei der Umgestaltung von gedeckter und ungedeckter öffentlicher Sportinfrastruktur zu beteiligen. Das Team begleitet und unterstützt die Baumaßnahmen in sportbaufachlichen Fragen und bietet nützliche Informationen zum Thema Sportanlagen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Aufgaben und Serviceleistungen der Zentralstelle.
Zentralstelle für Sportanlagenbau
Inhaltsverzeichnis
Nützliche Links und Informationen
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Musterraumprogramm für eine inkluisve Typensporthalle
Das Dokument ist nicht barrierefrei. Alternativ wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle für Sportanlagenbau (Kontakt)
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Kriterienkatalog für barrierefreie Sportstätten
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Kontakt
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abteilung IV – Sport