Bebauungsplan 9-100 VE Kaserne Hessenwinkel, Anpassung des städtebaulichen Konzepts im Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Pressemitteilung vom 25.06.2025

Als Reaktion auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vereinbaren das Bezirksamt °Õ°ù±ð±è³Ù´Ç·É-°­Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì und die Vorhabenträgerin Stadt und Land, das städtebauliche Konzept anzupassen und in der Höhe zu reduzieren.

Im Rahmen des im Dezember 2024 eingeleiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9-100 VE für eine Teilfläche des Grundstücks Fürstenwalder Allee 356 und Fahlenbergstraße 1-11 fand vom 2. April bis zum 25. April 2025 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) statt. Ziel dieser Beteiligung war es, ein erstes Feedback der Öffentlichkeit zu dem geplanten städtebaulichen Konzept einzuholen. Insgesamt gingen rund 1.700 Äußerungen ein. Die Schwerpunkte der Anregungen und Hinweise lagen vor allem auf der geplanten Geschossigkeit sowie der bestehenden und geplanten Infrastruktur. Die detaillierte Auswertung der eingegangenen Äußerungen dauert an. Gleichwohl hat sich das Bezirksamt schon jetzt entschieden, das Bebauungsplanverfahren auf der Basis eines in der Höhe angepassten Konzepts fortzuführen.

Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Straßen- und ³Ò°ùü²Ôflächen und Umwelt, Frau Dr. Claudia Leistner dazu: „Ich nehme die Anregungen und die deutlich gewordene Kritik an dem städtebaulichen Konzept für die Nachnutzung des ehemaligen Kasernengeländes in Hessenwinkel, die sich insbesondere gegen die geplante Höhe der Gebäude richtete, sehr ernst. Daher haben die Vorhabenträgerin Stadt und Land und das Bezirksamt geprüft, inwiefern sich die städtebaulichen Ziele auch mit einer geringeren Höhe erreichen lassen. Im Ergebnis ist es gelungen, das Konzept so zu überarbeiten, dass wir auf 7- und 8-geschossige Gebäude auf dem Gelände verzichten können.“

Die städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens 9-100 VE besteht darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verdichtete, eher in die Höhe als in die Breite gehende Bebauung zu schaffen. Jedoch führt die Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts nun dazu, dass die geplanten Gebäude nunmehr 5 bis 6 Geschosse hoch sind und dafür ein weiteres Wohngebäude eingeplant wird. Damit werden Gebäudehöhen von 15 m bis 18 m erreicht.

Das Bebauungsplanverfahren wird auf dieser Basis fortgeführt. Als nächster Verfahrensschritt steht die frühzeitige Beteiligung der µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB an. Innerhalb dieses Verfahrensschrittes beginnt im Bebauungsplanverfahren 9-100 VE die Durchführung der Umweltprüfung mit Abfrage ihres Umfangs und Detaillierungsgrades.

Der überarbeitete Konzeptansatz muss noch ausgearbeitet werden und wird im Zusammenhang mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen vom Bezirksamt im Ausschuss für Stadtentwicklung nach den Sommerferien der BVV vorgestellt. Aktuelles zum Projekt kann auch stets der Projekthomepage der Stadt und Land unter entnommen werden.