Beirat für dezentrale Kulturarbeit

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1. Aufgaben des Kulturbeirates

Der ehrenamtlich arbeitende Kulturbeirat dient den kulturpolitischen Entscheidungsträgern des Bezirkes °Õ°ù±ð±è³Ù´Ç·É-°­Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì als beratendes Gremium.

Er erarbeitet und aktualisiert die Förderkriterien zur Gewährung von Zuwendungen für Kunst- und Kulturprojekte und für die institutionelle Theaterförderung in °Õ°ù±ð±è³Ù´Ç·É-°­Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì.

Der Kulturbeirat hat die Aufgabe, über die Fördermittelvergabe in °Õ°ù±ð±è³Ù´Ç·É-°­Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì zu beraten und den kulturpolitischen Entscheidungsträgern seine Empfehlungen zu übermitteln.

Der Beirat fasst seine µþ±ð²õ³¦³ó±ôü²õ²õ±ð mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Mitglied seine persönliche Anwesenheit durch schriftliche Stellungnahme zum Sachverhalt ersetzen.

Beiratsmitglieder, die gleichzeitig als Antragsteller auftreten, sind von der Beratung und Beschlussfassung zu ihrem Antrag auszuschließen.

Der Beirat ist gegenüber Außenstehenden zur Verschwiegenheit über alle von ihm im Rahmen seiner Tätigkeit erlangten vertraulichen Informationen sowie den Inhalt und das Ergebnis seiner Beratungen verpflichtet.

2. Zusammensetzung des Kulturbeirates

Dem Kulturbeirat gehören sieben durch die Kulturdezernentin berufene Mitglieder sowie zwei Vertreter des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur an. Am 14. September 2021 wurden in den Beirat berufen:

  • Angelika Ludwig (Malerin, Szenografin)
  • Liz Crossley (Malerin)
  • Dr. Johannes Schönherr (Kulturmanager)
  • Susanne Claus (Puppenspielerin, Regisseurin, Coach)
  • Karl Koch (Leitung Tournee-Theater Ensemble Radiks)
  • Tobias Unterberg (Komponist, Produzent und Cellist)
  • Matthias Vorbau (Herausgeber Maulbeerblatt und Maulbär Kulturkalender)
  • Irina Vogt (Ausschuss für Weiterbildung und Kultur/Film)
  • Edith Karge (Ausschuss für Weiterbildung und Kultur)

Die Berufung des Beirates gilt für fünf Jahre.

3. Geschäftsführung

Der Fachbereich Kultur übernimmt die Geschäftsführung des Kulturbeirates und stellt sicher, dass den Beiratsmitgliedern die eingegangenen Anträge mit einer angemessenen Bearbeitungsfrist vor den Beratungen zugehen.

Die Geschäftsführung führt ein internes Kurzprotokoll über den Beratungsverlauf und die getroffenen Empfehlungen.

Die Empfehlungen des Beirates werden der Kulturdezernentin innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Beiratssitzung schriftlich übermittelt.

Die Entscheidung der Kulturdezernentin über die Mittelvergabe erhalten die Beiratsmitglieder und der Ausschuss für Weiterbildung und Kultur zur Kenntnis.

Die Geschäftsführung erstellt regelmäßig eine Presseinformation über die ausgereichten Fördermittel.

erarbeitet: Kulturbeirat / FB Kultur und Museum
bestätigt: Bezirksstadträtin
Stand: Juli 2016

Dezentrale Kulturarbeit

Institutionelle Theaterförderung

Kontakt

Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport

Amt für Weiterbildung und Kultur