Institutionelle Theaterförderung

Kriterien für institutionelle Theaterförderungen im Bezirk °Õ°ù±ð±è³Ù´Ç·É-°­Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì von Berlin

Antragstermin: 30.09. eines jeden Jahres

  • unabdingbare Fördervoraussetzung ist der Betrieb einer eigenen Spielstätte
  • Nachgewiesene kontinuierliche künstlerische Entwicklung der Institution über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und/oder mindestens drei künstlerisch überzeugende Eigenproduktionen,
  • ±Ê°ù´Ç´Ú±ð²õ²õ¾±´Ç²Ô²¹±ô¾±³Ùä³Ù,
  • Originalität / Profil,
  • Experimentierfreude / Umsetzung innovativer Konzepte,
  • Förderung junger Künstler*innen,
  • Soziale Absicherung der Mitarbeiter*innen,
  • Öffentlichkeitswirksamkeit / Marketingkonzept,
  • ´Ü¾±±ð±ô²µ°ù³Ü±è±è±ð²Ô±ð°ù²õ³¦³ó±ô¾±±ð߳ܲԲµ,
  • Einbindung in Netzwerke,
  • Erschließung neuer Spielräume,
  • Engagement in der kulturellen Bildung (TuSch, TuKi etc.),
  • Finanzierungskonzept / Drittmittelakquise.

Bitte beachten Sie dringend die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. (ANBest-I)

Zusatzinformationen

Mit dem Antrag sind einzureichen:

  • Jahresplan
  • Wirtschaftsplan
  • Stellenplan
  • Geprüfte Bilanz des Vorjahres
  • Satzung, aktueller Auszug aus dem Vereinsregister, Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften

Erstförderungen werden grundsätzlich für ein Jahr gewährt; danach kann – in Anlehnung an den Berliner Doppelhaushalt – eine zweijährige Förderung erwogen werden.
Die Anträge sind in der vorgeschriebenen Form im Original sowie als Datei einzureichen beim

Bezirksamt °Õ°ù±ð±è³Ù´Ç·É-°­Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì von Berlin
Fachbereich Kultur und Museum
z. Hd. Anna-Maria Michailidis
PF: 910240
12414 Berlin

bzw. zu senden an °­³Ü±ô³Ù³Ü°ù´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ

  • Antrag Theaterförderung 2021

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