Antragstermin: 30.09. eines jeden Jahres
- unabdingbare Fördervoraussetzung ist der Betrieb einer eigenen Spielstätte
- Nachgewiesene kontinuierliche künstlerische Entwicklung der Institution über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und/oder mindestens drei künstlerisch überzeugende Eigenproduktionen,
- ±Ê°ù´Ç´Ú±ð²õ²õ¾±´Ç²Ô²¹±ô¾±³Ùä³Ù,
- Originalität / Profil,
- Experimentierfreude / Umsetzung innovativer Konzepte,
- Förderung junger Künstler*innen,
- Soziale Absicherung der Mitarbeiter*innen,
- Öffentlichkeitswirksamkeit / Marketingkonzept,
- ´Ü¾±±ð±ô²µ°ù³Ü±è±è±ð²Ô±ð°ù²õ³¦³ó±ô¾±±ð߳ܲԲµ,
- Einbindung in Netzwerke,
- Erschließung neuer Spielräume,
- Engagement in der kulturellen Bildung (TuSch, TuKi etc.),
- Finanzierungskonzept / Drittmittelakquise.
Bitte beachten Sie dringend die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. (ANBest-I)
Zusatzinformationen
Mit dem Antrag sind einzureichen:
- Jahresplan
- Wirtschaftsplan
- Stellenplan
- Geprüfte Bilanz des Vorjahres
- Satzung, aktueller Auszug aus dem Vereinsregister, Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften
Erstförderungen werden grundsätzlich für ein Jahr gewährt; danach kann – in Anlehnung an den Berliner Doppelhaushalt – eine zweijährige Förderung erwogen werden.
Die Anträge sind in der vorgeschriebenen Form im Original sowie als Datei einzureichen beim
Bezirksamt °Õ°ù±ð±è³Ù´Ç·É-°Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì von Berlin
Fachbereich Kultur und Museum
z. Hd. Anna-Maria Michailidis
PF: 910240
12414 Berlin
bzw. zu senden an °³Ü±ô³Ù³Ü°ù´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ