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Wohngeld
Wohnen kostet Geld - oft zu viel für den der ein geringes Einkommen hat. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen Finanzielle Hilfe. Online-Anträge und Formulare finden Sie hier.
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Im Wohnungsamt werden unter anderem Anträge auf Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, Anträge für wohnwirtschaftliche Bescheinigungen (u.a. WBS, Einkommensbescheinigung gem. § 9 Abs. 2 WoFG),bearbeitet. Außerdem verfolgen wir die Zweckentfremdung von Wohnraum sowie die Kontrolle und Durchsetzung der Wohnungsbindungen.
Für die Annahme aller Anträge und Unterlagen stehen Ihnen die üäٱ zur Verfügung. Die Antragsformulare liegen in den üäٱn aus. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt im Fachbereich Wohnen, sodass Anfragen zum Antrag bzw. zum erteilten Bescheid im Fachamt zu klären sind.
Abteilung Bürgerdienste, Personal, Finanzen, Immobilien und Wirtschaft
Wohnungsamt