µþü°ù²µ±ð°ù´Ú°ù²¹²µ±ð²õ³Ù³Ü²Ô»å±ð

Spiel der Fragen - ³Ò°ùü²Ô

In der µþü°ù²µ±ð°ù´Ú°ù²¹²µ±ð²õ³Ù³Ü²Ô»å±ð – Tagesordnungspunkt jeder ordentlichen BVV-Sitzung – können Fragen, welche vorab eingereicht wurden, mündlich an die BVV bzw. das Bezirksamt gerichtet werden.

Für allgemeine Fragen/ Anregungen/ Lob oder aber auch Kritik an das Bezirksamt steht Ihnen ein weiteres Onlineformular zur Verfügung, in der Sie Ihre Frage direkt an die betreffende Organisationseinheit / Amt senden können.

Die Regeln der µþü°ù²µ±ð°ù´Ú°ù²¹²µ±ð²õ³Ù³Ü²Ô»å±ð sind in § 51 der Geschäftsordnung wie folgt festgeschrieben:

(1) Die BVV führt in jeder ordentlichen Sitzung eine µþü°ù²µ±ð°ù´Ú°ù²¹²µ±ð²õ³Ù³Ü²Ô»å±ð durch. Die µþü°ù²µ±ð°ù´Ú°ù²¹²µ±ð²õ³Ù³Ü²Ô»å±ð soll die Dauer von 45 Minuten nicht überschreiten.

(2) Frageberechtigt sind alle Bürger/ -innen mit Wohnsitz im Bezirk bzw. mit einem erkennbaren Bezug zum Bezirk (z. B. Arbeits- oder Ausbildungsstätte).

(3) Während der µþü°ù²µ±ð°ù´Ú°ù²¹²µ±ð²õ³Ù³Ü²Ô»å±ð können Fragen an das Bezirksamt bzw. die BVV gestellt werden.

(4) Die Fragestellung ist, um eine angemessene mündliche Beantwortung zu ermöglichen, spätestens drei Arbeitstage (Mo.-Fr.) vor der Sitzung bis 10:00 Uhr beim BVV-Büro einzureichen.

(5) Es soll jeweils nur eine thematische Angelegenheit in einer Frage, die eine kurze Beantwortung ermöglicht, behandelt werden. Die Frage muss einen erkennbaren Bezug zum Bezirk °Õ°ù±ð±è³Ù´Ç·É-°­Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì haben. Der Vorsteher/ Die Vorsteherin kann Fragen, die dem nicht entsprechen, zurückweisen.

(6) Die Fragestellenden haben die Möglichkeit, bis zu zwei kurze Nachfragen zu stellen. Diese erfolgen unabhängig von bis zu zwei möglichen Nachfragen aus der BVV.

(7) Im Rahmen der µþü°ù²µ±ð°ù´Ú°ù²¹²µ±ð²õ³Ù³Ü²Ô»å±ð besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche schriftliche Stellungnahme.

(8) Bei Abwesenheit des Bürgers/ der Bürgerin während der µþü°ù²µ±ð°ù´Ú°ù²¹²µ±ð²õ³Ù³Ü²Ô»å±ð entfällt die Frage.

(9) Sollte die Zeit der µþü°ù²µ±ð°ù´Ú°ù²¹²µ±ð²õ³Ù³Ü²Ô»å±ð zur Beantwortung aller Fragen nicht ausreichen, erfolgt eine schriftliche Beantwortung der noch offenen Fragen.

Grundsätzlich gilt gemäß § 39 (2) GO (Auszug)

Der Verlauf der Sitzung der BVV wird tontechnisch dokumentiert und auf Dauer aufbewahrt. Die Mitschnitte werden zu jedem Tagesordnungspunkt auf der Homepage der BVV veröffentlicht.

Hinweise:

  • Die BVV-Sitzungen werden per Livestream im Internet übertragen.
  • Bei der Einreichung Ihrer Bürgerfrage sind durch Sie folgende Fragen zu beantworten:
    • Sind Sie mit der Veröffentlichung Ihres Namens auf der Drucksache einverstanden?
    • Sind Sie mit der Übertragung Ihres persönlichen Auftritts in der BVV-Sitzung bei der Verlesung Ihrer Bürgerfrage im Livestream (Internet) einverstanden?
  • Sollten Sie Ihre Bürgerfrage auf postalischem Wege einreichen, geben Sie bitte nach Möglichkeit eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an, damit wir eventuelle Rückfragen mit Ihnen besprechen können.
  • Die Termine der BVV-Sitzungen können sie dem Sitzungskalender entnehmen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Büro der BVV unter (030) 90297 – 4382, – 4186 oder per E-Mail: post.bvv@ba-tk.berlin.de .

Bürgeranfragen online

Mit einem Online-Formular können Sie Ihre Bürgeranfragen auch direkt an das Büro der BVV senden. Nutzen Sie einfach folgenden Link:

BVV °Õ°ù±ð±è³Ù´Ç·É-°­Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì

Rathaus Treptow

Postanschrift: PF 910240 12414 Berlin