Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer Zuwendung und wird in der Regel als Fehlbedarfsfinanzierung ausgereicht. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmun¬gen für Zuwendungen zur Projekförderung (ANBest-P).
- Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen.
- Die Förderung von Theatern oder Gruppen, die gegenwärtig institutionell oder strukturell gefördert werden (z. B. Basisförderung, Förderung für Produktionsorte aus Mitteln des Landes Berlin), ist ausgeschlossen.
- Die Förderung von Baumaßnahmen ist ausgeschlossen, sofern sie nicht explizit die Entwicklung künstlerischer Infrastruktur betrifft (z. B. Bühnen, mobile Spielmöglichkeiten).
- Die Förderung von Projekten aus der Vergangenheit oder solchen, die – auch in Teilen – bereits begonnen haben, ist ausgeschlossen.
- Die Förderung kommerziell realisierbarer Vorhaben ist ausgeschlossen.
- Die Förderung solcher Vorhaben, die von kulturellen Institutionen, schulischen Einrichtungen sowie Trägern der freien Jugendhilfe in Berlin im Rahmen ihrer jeweiligen Regelaufgaben aus Eigenmitteln zu realisieren sind, ist ausgeschlossen.
Die Vergabe der Fördermittel steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Ihre Verfügbarkeit ist die grundsätzliche Bedingung für die Bewilligung der entsprechenden Zuwendungen.
- unter Einreichung des gescannten ausgefüllten und im Original unterschriebenen Antragsformulars inkl. der u. g. Anlagen an Mechthild Ermisch sowie
- unter Einreichung des ausgefüllten und im Original unterschriebenen Antragsformulars inkl. jeweils einem Ausdruck der u. g. Anlagen an:
Bezirksamt °Õ°ù±ð±è³Ù´Ç·É-°Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì von Berlin
Amt für Weiterbildung und Kultur
Fachbereich Kultur und Museum
z. Hd. Azarm Golshani
PF: 91 02 40
12414 Berlin
- Beschreibung des Theaters bzw. der beteiligten Gruppen (formlos als PDF-Dokument)
- Kurzfassung der Projektbeschreibung (max. 2.000 Zeichen, formlos als PDF-Dokument)
- Ausführliche Projektbeschreibung (ohne Zeichenbeschränkung, formlos als PDF-Dokument)
- Finanzierungsplan, Mustervorlage im Downloadbereich
- ggf. Bestätigung des Veranstaltungsortes, sofern das Projekt nicht im eigenen Haus statt-findet, Mustervorlage im Downloadbereich
- ggf. Kopien von Vereinssatzungen, Registerauszügen, Statuten, GbR-Verträgen etc.
Nur vollständig per E-Mail und analog eingereichte Anträge werden bearbeitet.
Vergabe der Fördermittel
Die Vergabe der Mittel erfolgt durch die zuständige Fachverwaltung unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Beirates für Dezentrale Kulturarbeit.