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Einzelfallhilfe ist eine stundenweise Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX auf Honorarbasis.
Die Beratungsstelle für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gehört zum Gesundheitsamt im Bezirk °Õ°ù±ð±è³Ù´Ç·É-°Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì von Berlin
Einzelfallhilfe ist eine stundenweise Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX auf Honorarbasis
Menschen mit körperlichen Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Sinnesbeeinträchtigungen ab 18 Jahren, die im Bezirk °Õ°ù±ð±è³Ù´Ç·É-°Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì wohnhaft sind
Je nach Art der Hilfe, Qualifikation und Erfahrung beträgt das Honorar zwischen 27,02 Euro und 30,07 Euro brutto je Stunde in der einfachen Assistenz und zwischen 34,46 Euro und 40,27 Euro brutto je Stunde in der qualifizierten Assistenz
Nein, um als Einzelfallhelferin oder Einzelfallhelfer zu beginnen, wird keine spezielle Qualifikation benötigt. Dann kommt eine Unterstützung in der Einfachen Assistenz in Frage. Man kann also bereits als Einzelfallhelferin oder Einzelfallhelfer tätig sein, wenn man sich noch in Ausbildung befindet und noch keinen Abschluss erworben hat. Um in der qualifizierten Assistenz tätig zu sein, wird eine einschlägige Qualifikation vorausgesetzt. Weitere Infos dazu können über den Punkt “Wie lauten die Rechtlichen Grundlagen?” abgerufen werden.
Bitte reichen Sie einen Kurz-Lebenslauf, Nachweise zu relevanten Qualifikationen (für Unterstützung in der qualifizierten Assistenz) sowie ein erweitertes Führungszeugnis ein
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit dem Betreff „Bewerbung EFH Nachname“ an bmgb@ba-tk.berlin.de
Um ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen benötigen Sie eine schriftliche Aufforderung, welche Sie bei der Beantragung mit einreichen müssen. Diese erhalten Sie, nachdem Ihre Bewerbung bei der Beratungsstelle eingegangen ist. Nach der Beantragung wird das erweiterte Führungszeugnis in der Regel nach ca. drei Wochen direkt an die Beratungsstelle versandt. Gerne können Sie Ihre weiteren Unterlagen bereits einreichen. Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit ist ein vorliegendes erweitertes Führungszeugnis
Der Hilfeumfang wird durch die Teilhabeplanung im Teilhabefachdienst im Amt für Soziales ermittelt, ist für jede Klientin und jeden Klienten individuell und orientiert sich an deren Bedarfen. In regelmäßigen Abständen wird der Hilfebedarf neu ermittelt und ggf. angepasst
Ja, das ist möglich. Sie können mitteilen, ob Sie eine oder mehrere Personen unterstützen möchten. Der jeweilige Stundenumfang der individuell bewilligten Hilfen wird vom Teilhabefachdienst im Amt für Soziales ermittelt
Einfache Assistenzleistungen im Rahmen der Einzelfallhilfe umfassen die vollständige und/oder teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie die Begleitung der Leistungsberechtigten;
a) zur Teilhabe am gemeinschaftlichen, kulturellen und politischen Leben einschließlich Formen bürgerschaftlichen Engagements, der Freizeitgestaltung und sportlicher Aktivitäten und
b) zu allgemeinen Erledigungen des Alltags wie der Haushaltsführung, Arztbesuchen, µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ôgängen, Einkäufen usw.
(1) Elternassistenz als Leistung der Einzelfallhilfe ist in Form der einfachen Assistenz nach
§§ 113 Abs. 2 Nr. 2, 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, Abs. 3 SGB IX zur Deckung des Teilhabebedarfs wegen einer wesentlichen Behinderung zu gewähren. Inhalte der Hilfe können zum Beispiel sein:
a) Unterstützung in den Bereichen Kinderpflege (Zubereitung der Speisen, Füttern, Waschen, Baden, Wickeln, Anziehen),
b) Unterstützung bei der Beaufsichtigung des Kindes,
c) Spielen und Beschäftigung mit dem Kind,
d) Hausarbeit, soweit sie im Zusammenhang mit dem Kind steht,
e) Hausaufgabenunterstützung (z.B. bei Elternteilen mit einer Sinnesbehinderung),
f) außerhalb der Häuslichkeit Begleitung und Unterstützung, insbesondere bezogen auf die Mobilität bei Unternehmungen mit dem Kind (Einkäufe, Arztbesuche, µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ôgänge),
g) Begleitung zu Freizeitaktivitäten (Spielplatz, Kinderturnen, Musikschule etc.) oder öffentlichen Betreuungsangeboten (Krippe, Kindergarten, Schule).
(2) Andere ggf. erforderliche Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe oder anderer Rehabilitations- und Leistungsträger (z.B. Pflege) unabhängig von Unterstützungsbedarfen von Eltern mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder bleiben unberührt.
Leistungen der qualifizierten Assistenz im Rahmen der Einzelfallhilfe haben die Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung zum Ziel und können zum Beispiel sein:
a) Training von Arztbesuchen, µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ôgängen, Einkäufen usw.,
b) Unterstützung bei der Inanspruchnahme sonstiger Hilfs- und Beratungsangebote,
c) Vermittlung der Einsicht in die Beeinträchtigung und bewusster Umgang mit den daraus resultierenden Erfordernissen und
d) Begleitung in Krisensituationen (Aggressivität; Wahnvorstellungen etc.),
e) Förderung sozialer Kontakte
Gemeinsame Ausführungsvorschriften Eingliederungshilfe (AV EH) – ÇàÇà²ÝÊÓÆµ (Insbesondere Unterabschnitt b. Nummer 171 bis 181)
Rundschreiben Soz Nr. 12/2020 Verfahren und Anwendungshinweise für die Bewilligung von Leistungen der Einzelfallhilfe durch freiberufliche Einzelfallhelfer – ÇàÇà²ÝÊÓÆµ (Insbesondere III. Leistungsgewährung 2. für die aktuell vereinbarten Stundensätze im Land Berlin)
Haben Sie Fragen zur Einzelfallhilfe oder Interesse, selbst Menschen zu unterstützen, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Sie können uns eine E-Mail an bmgb@ba-tk.berlin.de senden oder anrufen unter Tel: +49 30 90297 4840
Derzeit ist der Bedarf an Einzelfallhelfenden gedeckt. Vielen Dank für das große Interesse. Stand: 04/2025
Derzeit ist der Bedarf an Einzelfallhelfenden gedeckt. Vielen Dank für das große Interesse. Eine Bewerbung ist möglich, jedoch kann die Vermittlung von Klientinnen und Klienten nicht garantiert werden. Stand: 04/2025