Hierbei handelt es sich um Gewerbetätigkeiten, für die vor der Ausübung eine Erlaubnis des Ordnungsamtes benötigt wird. Das Erlaubnisverfahren beinhaltet die Prüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin. Nach Erlaubniserteilung unterliegen auch diese Gewerbetätigkeiten der Anzeigepflicht.
Erlaubnispflichtige Gewerbe

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Die erlaubnispflichtigen Gewerbe
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