E-Government steht für einen einfachen und zeitlich unabhängigen Zugang zu den Dienstleistungen der Verwaltung. Das E-Government-Gesetz-Berlin (EGovG Bln) legt die rechtlichen Grundlagen für diese Prozesse fest. Abläufe sollen verbessert und digitalisiert werden. So werden sie einfacher und benutzerfreundlicher. Bürgerinnen und Bürger können so zu jeder Zeit ihre Anliegen von zu Hause aus erledigen. Der Fokus liegt besonders auf den Prozessen, die für die Menschen in unserer Stadt besonders wichtig sind.
Die Senatskanzlei ist dafür verantwortlich, diesen Prozess strategisch zu lenken und weiterzuentwickeln. Zusätzlich zum Berliner E-Government-Gesetz fördert auch das bundesweite Onlinezugangsgesetz (OZG) die Digitalisierung der Verwaltung.
Aber auch innerhalb der µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô sollen Vorgänge von Anfang bis Ende digital bearbeitet werden. Das E-Government-Gesetz stellt sicher, dass verschiedene Systeme und Plattformen miteinander kommunizieren sollen.
Eine moderne und einheitliche technische Ausstattung ist eine wichtige Grundlage für reibungslose Abläufe. Deshalb werden weitere Großprojekte vorangetrieben. Landesweite Bedeutung hat die Einführung der elektronischen Akte. Ebenso wichtig sind die Konsolidierung der Serverstruktur des Landes und die Standardisierung der IT-Arbeitsplätze.
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