E-Government-Gesetz Berlin

Frau am Rechner

E-Government steht für einen einfachen und zeitlich unabhängigen Zugang zu den Dienstleistungen der Verwaltung. Das E-Government-Gesetz-Berlin (EGovG Bln) legt die rechtlichen Grundlagen für diese Prozesse fest. Abläufe sollen verbessert und digitalisiert werden. So werden sie einfacher und benutzerfreundlicher. Bürgerinnen und Bürger können so zu jeder Zeit ihre Anliegen von zu Hause aus erledigen. Der Fokus liegt besonders auf den Prozessen, die für die Menschen in unserer Stadt besonders wichtig sind.

Die Senatskanzlei ist dafür verantwortlich, diesen Prozess strategisch zu lenken und weiterzuentwickeln. Zusätzlich zum Berliner E-Government-Gesetz fördert auch das bundesweite Onlinezugangsgesetz (OZG) die Digitalisierung der Verwaltung.

Aber auch innerhalb der µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô sollen Vorgänge von Anfang bis Ende digital bearbeitet werden. Das E-Government-Gesetz stellt sicher, dass verschiedene Systeme und Plattformen miteinander kommunizieren sollen.

Eine moderne und einheitliche technische Ausstattung ist eine wichtige Grundlage für reibungslose Abläufe. Deshalb werden weitere Großprojekte vorangetrieben. Landesweite Bedeutung hat die Einführung der elektronischen Akte. Ebenso wichtig sind die Konsolidierung der Serverstruktur des Landes und die Standardisierung der IT-Arbeitsplätze.

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Weitere Themen im Bereich E-Government

Digitale Dienstleistungen

OZG

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) fördert die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen sollen einen einfachen und barrierefreien Zugang zu Verwaltungsleistungen erhalten. Weitere Informationen

Zwei Frauen in Businesskleidung sitzen am Tisch und diskutieren

Gremien

Neue Ideen für die Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung werden in Berlin im Team entwickelt. Erfahren Sie mehr über den Berliner IKT-Lenkungsrat oder das Digitalkabinett oder den bundeweiten IT-Planungsrat. Weitere Informationen

Digitalisierung in der Schule

Open Data

Open Data bedeutet, dass Daten zur freien Verwendung geöffnet, also zugänglich gemacht werden. Überall dort, wo Daten erhoben werden, ergibt sich der Bedarf einer Prüfung und Entscheidung, ob diese im Open-Data-Portal der Berliner Verwaltung bereitgestellt werden können. Weitere Informationen

Start der Digitalen Akte im Bezirksamt Mitte

Registermodernisierung

Ziel der Registermodernisierung ist es, dass Daten von Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nach dem sogenannten Once-Only-Prinzip nur einmal erfasst werden. So werden Verwaltungsvorgänge einfacher, schneller und digitaler. Weitere Informationen

Kontakt

Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei -
IKT-Steuerung, Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, Bürgerdienste und °¿°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ²õä³¾³Ù±ð°ù

Postanschrift:
Jüdenstraße 1
10178 Berlin

Ansprechperson

Herr Nolting
E-Government-Strategie

Ansprechperson

Frau Schemmann
E-Government-Strategie