Registermodernisierung im Land Berlin

Start der Digitalen Akte im Bezirksamt Mitte

Was ist Registermodernisierung?

Bund, Länder und Kommunen arbeiten zusammen an der Registermodernisierung. Sie wollen Verwaltungsvorgänge einfacher, schneller und digitaler gestalten. Ziel ist es, dass Daten von Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nach dem sogenannten Once-Only-Prinzip nur einmal erfasst werden. Danach können die µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô die Daten untereinander sicher austauschen. Viele Anträge können somit ohne zusätzliche Papierpunterlagen verarbeitet werden. Die Registermodernisierung macht die Berliner Verwaltung zukunftsfähig und digital. Sie ergänzt das Onlinezugangsgesetz und verringert den Bürokratieaufwand.

Der Datenaustausch erfordert den Aufbau neuer technischer Systeme. Dazu zählt das National-Once-Only-Technical-System (NOOTS). Der Schutz persönlicher Daten ist ebenfalls wichtig. Ein Datenschutzcockpit ermöglicht Betroffenen, Zugriffe auf ihre Daten einzusehen.

Was ist ein Register?

µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô legen Register an. Sie speichern dort wichtige Informationen über Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und andere Organisationen. Diese Informationen werden für eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen benötigt, von der Ausstellung eines Personalausweises bis zur Anmeldung eines Gewerbes.

Beispiele:

  • Personenstandsregister (Geburten-, Sterbe-, Eheregister)
  • Führerschein- und Fahrzeugregister
  • Melderegister

Vorteile und Ziele

  • Once Only-Prinzip – einfach nur einmal

    Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen müssen nur noch einmal und papierlos Nachweise bei µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô einreichen

    Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen müssen Nachweise nur noch einmalig übermitteln. Die Verwaltung soll – nach Freigabe und auf Wunsch von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen – vorhandene Daten mit anderen µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô einfach und sicher austauschen können. Hierfür werden Ordnungsmerkmale wie die Identifikationsnummer und eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer als bereichsübergreifende Identifikatoren in den Registern bereitgestellt.

  • Registerbasierter Zensus – besser auf Knopfdruck

    Weniger Aufwand, geringere Kosten und schnellere, bessere Ergebnisse für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen

    Der Zensus kann künftig vollständig digital durchgeführt werden. Dadurch entstehen weniger Aufwände für Bürgerinnen und Bürger sowie weniger Kosten für den Staat und das alles bei schnelleren und besseren Ergebnissen.

  • Schnelle Verwaltung – effizient rund um die Uhr

    Rund um die Uhr: Automatisierter Datenaustausch ohne Zeitverzug

    24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr – Der neue automatisierte Datenaustausch zwischen µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô ermöglicht maximale Effizienz und Wirtschaftlichkeit für alle Verwaltungsleistungen.

  • Europa im Blick – einheitlich über Grenzen hinweg

    Ausgewählte grenzüberschreitende Verwaltungsverfahren für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger

    Es wird sichergestellt, dass ausgewählte Verwaltungsverfahren für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger grenzüberschreitend so bereitgestellt werden, dass sie volldigital online abgewickelt werden können. Das Once-Only-Prinzip greift auch hier.

  • Hoher Datenschutzstandard und erweiterte Transparenz

    Datenschutzcockpit: Transparenz und Schutz für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen

    Erstmalig sollen Bürgerinnen, Bür­ger und Unternehmen di­gi­tal und nutzerfreundlich auf Knopfdruck in einem Datenschutzcockpit sehen kön­nen, wel­che ih­rer Da­ten zwischen µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô ausgetauscht wurden. Durch technische und organisatorische Maß­­nahmen werden Da­ten­schutzgrundsätze umgesetzt und das Recht auf informationelle Selbstbestim­mung geschützt.

Rechtliche Grundlagen

Die Registermodernisierung in Berlin basiert auf einem soliden rechtlichen Fundament. Wichtige Rechtsgrundlagen sind das E-Government-Gesetz Berlin (EGoV Bln), das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) sowie das Identifikationsnummern-Gesetz (IDNrG). Es sind 50 Registertypen vom Registermodernisierungsgesetz und dem darin enthaltenen Identifikationsnummern-Gesetz betroffen. Diese Register müssen bis Ende 2028 angepasst werden. Sie setzen sich aus verschiedenen Lebenslagen zusammen. Das Onlinezugangsgesetz ist ebenfalls wichtig. Es regelt, wie die Verwaltung in Deutschland digitalisiert und einheitlicher wird. Diese Gesetze sorgen dafür, dass die digitalen Dienstleistungen funktionieren, Daten geschützt sind und die Umstellung schnell vorankommt.

Aktueller Stand der Umsetzung

Das Land Berlin hat in den vergangenen Jahren die rechtlichen Grundlagen geschaffen und erste Projekte gestartet. Berlin geht damit als Vorbild voran, zum Beispiel bei der Digitalisierung des Gewerberegisters.

Die Fachministerkonferenzen sind für die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland sehr wichtig. Dort treffen sich regelmäßig die zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder. Sie entscheiden gemeinsam wie es weitergeht. Koordinatorinnen und Koordinatoren in allen Bundesländern und im Bund sorgen dafür, dass die Modernisierung der Register erfolgreich und effizient umgesetzt wird.

Der IT-Planungsrat hat das Projekt „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ gestartet. Bund und Länder arbeiten dabei zusammen. Die Regierungen von Bund und Ländern haben dafür einen Staatsvertrag geschlossen. Der Vertrag schafft die Grundlage für eine gemeinsame Daten-Infrastruktur. Das System heißt National-Once-Only-Technical-System (NOOTS). Mitte 2025 geht das Projekt „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ in die Strukturen des Staatsvertrags über.

Meilensteine und Ausblick

Die Registermodernisierung findet in mehreren Schritten statt. Wichtige Meilensteine sind bis 2028 und darüber hinaus geplant, damit ein umfassender Datenaustausch funktioniert. Alle Register werden nach und nach digital miteinander verbunden. So können Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen Verwaltungsdienste bequem online nutzen.

Bund, Länder und Kommunen arbeiten kontinuierlich zusammen. Dies stellt sicher, dass die Modernisierung erfolgreich und dauerhaft ist. Ziel ist eine moderne Verwaltung, die den Alltag erleichtert und Abläufe deutlich vereinfacht.

Bis 2028 sind wichtige Etappen vorgesehen, um den Datenaustausch umfassend zu ermöglichen. Alle Register werden nach und nach digital miteinander verbunden. So können Bürger und Unternehmen Verwaltungsdienste bequem online nutzen.

Weiterführende Informationen

Weitere Themen im Bereich E-Governmennt

Frau am Rechner

E-Government-Gesetz Berlin

.Wenn Bürgerinnen und Bürger ihre Verwaltungsangelegenheiten bequem von zu Hause aus erledigen können oder wenn die µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô elektronisch zusammenarbeiten, liegt das am Berliner E-Government-Gesetz. Weitere Informationen

Digitale Dienstleistungen

OZG

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) fördert die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen sollen einen einfachen und barrierefreien Zugang zu Verwaltungsleistungen erhalten. Weitere Informationen

Start der Digitalen Akte im Bezirksamt Mitte

Gremien

Neue Ideen für die Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung werden in Berlin im Team entwickelt. Erfahren Sie mehr über den Berliner IKT-Lenkungsrat oder das Digitalkabinett oder den bundeweiten IT-Planungsrat. Weitere Informationen

Digitalisierung in der Schule

Open Data

Open Data bedeutet, dass Daten von jedermann kostenlos genutzt, geteilt und verarbeitet werden können. Sie sind in maschinenlesbaren Formaten verfügbar und unter offenen Lizenzen veröffentlicht. Weitere Informationen

Kontakt

Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei -
IKT-Steuerung, Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, Bürgerdienste und °¿°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ²õä³¾³Ù±ð°ù

Postanschrift:
Jüdenstraße 1
10178 Berlin

Ansprechperson

Landeskoordinator Registermodernisierung
Herr Kevin Knöpfel