Alle Technologien der Berliner IKT-Infrastruktur müssen aufeinander abgestimmt sein. Sie dürfen nur so weiterentwickelt werden, dass sie miteinander funktionieren oder aufeinander aufbauen können. Das Ziel ist die Vereinheitlichung der IKT-Architektur im Land Berlin. Dazu wird die gesamte Rahmen-IKT um ein Fachverfahren herum als standardisierter Block bereitgestellt. Dieser Block ist untereinander kompatibel.
Neben der strategischen Beschreibung der IKT-Architektur wird in einer “IKT-Architekturliste” festgehalten, welche Produkte und Versionen zugelassen sind. Diese Liste wird halbjährlich aktualisiert und enthält eine Änderungsübersicht. Das IKT-Architekturboard muss Abweichungen von den Standardvorgaben prüfen und genehmigen. Die Architekturvorgaben gelten auch für nicht-abnahmepflichtige µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô, wenn sie IT-Fachverfahren einsetzen oder an das Berliner Landesnetz (BeLa) angeschlossen sind. Auf der ist immer die aktuelle Version der Architekturliste zu finden.
Ansprechperson IKT-Architektur