Onlinezugangsgesetz (OZG)

Digitale Dienstleistungen

In Berlin bieten Online-Dienstleistungen oft den schnelleren Weg zum Amt: Wohnsitz anmelden, Auto ummelden, Geburtsurkunde bestellen. Auch Elterngeld oder BAföG kann man online beantragen. Bundesweit sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen möglichst viele Verwaltungsleistungen online erledigen können. Bund, Länder und Kommunen arbeiten zusammen, um Dienstleistungen und Informationen zukünftig so einfach wie möglich bereitzustellen. Das legt dies fest. Es trat im August 2017 in Kraft.

Die Vorgaben des OZG werden mit den Berliner Vorhaben und Prioritäten abgeglichen. Die Senatskanzlei steuert den Prozess. Sie berät und unterstützt vor Ort. So können alle Berlinerinnen und Berliner künftig sämtliche Verwaltungsleistungen digital durchführen, ohne persönlich zum Amt zu gehen. Mehr als ±¹±ð°ù´Úü²µ²ú²¹°ù.

Eine Leistung für Alle

575 Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, ist die Vorgabe nach dem Onlinezugangsgesetz für alle µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô von Bund, Ländern und Kommunen. Eine Mammutaufgabe, die alleine nicht zu stemmen ist. Deshalb wurde das EfA-Prinzip eingeführt. Die Abkürzung EfA steht für „Einer für Alle“.

Das EfA-Prinzip ist einfach: Ein Bundesland oder ein Zusammenschluss mehrerer Bundesländer entwickelt und betreibt eine Dienstleistung zentral. Die anderen Länder und Kommunen können diese Leistung mit- oder nachnutzen. So müssen nicht alle Bundesländer oder einzelne Kommunen eigene digitale Lösungen entwickeln. Das spart Kosten, Zeit und Personal.

Die EfA-Dienste sind besonders benutzerfreundlich. Sie sind einheitlich gestaltet und anwenderorientiert entwickelt. Zudem werden sie gründlich getestet: Intensive Tests mit Nutzerinnen und Nutzern in speziellen Laboren für Digitalisierung garantieren einen hohen Standard.

Der digitale Nachweisabruf - eine EfA-Leistung

Berlin orientiert sich bei der Umsetzung der Basiskomponente Nachweisabruf am EfA-Prinzip: Die durch das Land Berlin entwickelte Basiskomponente Nachweisabruf soll zukünftig allen interessierten Bundesländern zur Nachnutzung zur Verfügung stehen. Dies geschieht im Rahmen der jeweiligen Antragsverfahren.

Derzeit müssen Bürgerinnen und Bürger oft dieselben Daten und Nachweise mehrfach einreichen, wenn sie Verwaltungsleistungen beantragen. Zum Beispiel müssen Eltern bei der Beantragung von Elterngeld die Geburtsurkunde vorlegen. Viele dieser Nachweise sind zwar bereits in der öffentlichen Verwaltung vorhanden, aber oft nicht bei der zuständigen Behörde. Deshalb müssen die Nachweise zunächst angefordert und dem Antrag beigefügt werden.

Die Basiskomponente „Nachweisabruf“ unterstützt das Once-Only-Prinzip. Ziel ist, dass notwendige Angaben nur ein einziges Mal an die Verwaltung übermittelt werden. Diese Angaben sollen für spätere Anliegen wieder verwendet werden können. Digitale Nachweise werden automatisch in Anträge eingefügt, wenn eine Zustimmung dafür vorliegt. Das erleichtert den Antragstellenden und den Verwaltungen die Arbeit und beschleunigt die Bearbeitung.

Die Basiskomponente Nachweisabruf wird bei diesen OZG-Leistungen genutzt:

  • ¹óü³ó°ù³Ü²Ô²µ²õ³ú±ð³Ü²µ²Ô¾±²õ
  • Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigung
  • Genossenschaftsregister
  • Gewerbezentralregister
  • Handelsregister
  • Meldebescheinigung und Melderegisterauskunft
  • Schuldnerverzeichnis
  • Vereinsregister
  • “Ansprechperson Nachweisabruf“/moderne-verwaltung/e-government/ozg-1509905.php#nachweisabruf

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