Berlin orientiert sich bei der Umsetzung der Basiskomponente Nachweisabruf am EfA-Prinzip: Die durch das Land Berlin entwickelte Basiskomponente Nachweisabruf soll zukünftig allen interessierten Bundesländern zur Nachnutzung zur Verfügung stehen. Dies geschieht im Rahmen der jeweiligen Antragsverfahren.
Derzeit müssen Bürgerinnen und Bürger oft dieselben Daten und Nachweise mehrfach einreichen, wenn sie Verwaltungsleistungen beantragen. Zum Beispiel müssen Eltern bei der Beantragung von Elterngeld die Geburtsurkunde vorlegen. Viele dieser Nachweise sind zwar bereits in der öffentlichen Verwaltung vorhanden, aber oft nicht bei der zuständigen Behörde. Deshalb müssen die Nachweise zunächst angefordert und dem Antrag beigefügt werden.
Die Basiskomponente „Nachweisabruf“ unterstützt das Once-Only-Prinzip. Ziel ist, dass notwendige Angaben nur ein einziges Mal an die Verwaltung übermittelt werden. Diese Angaben sollen für spätere Anliegen wieder verwendet werden können. Digitale Nachweise werden automatisch in Anträge eingefügt, wenn eine Zustimmung dafür vorliegt. Das erleichtert den Antragstellenden und den Verwaltungen die Arbeit und beschleunigt die Bearbeitung.
Die Basiskomponente Nachweisabruf wird bei diesen OZG-Leistungen genutzt:
- ¹óü³ó°ù³Ü²Ô²µ²õ³ú±ð³Ü²µ²Ô¾±²õ
- Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigung
- Genossenschaftsregister
- Gewerbezentralregister
- Handelsregister
- Meldebescheinigung und Melderegisterauskunft
- Schuldnerverzeichnis
- Vereinsregister
- “Ansprechperson Nachweisabruf“/moderne-verwaltung/e-government/ozg-1509905.php#nachweisabruf