Die grundlegenden Schutzziele der Informationssicherheit – Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit – sind die Basis aller Schutzmaßnahmen in der Verwaltung:
- Vertraulichkeit bedeutet, dass nur befugte Personen Daten und Informationen einsehen oder nutzen können.
- Integrität bedeutet, dass Daten unversehrt und korrekt vorliegen.
- Verfügbarkeit bedeutet, dass man Informationen, Funktionen der IKT und Dienstleistungen jederzeit wie vorgesehen nutzen kann.
Durch die Einhaltung der Schutzziele werden Bedrohungen wie Datenmanipulation, Verlust oder unbefugter Zugriff vermieden. Sie schützen sensible Informationen. Sie sichern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Berliner Verwaltung.
Darüber hinaus werden durch die Verarbeitung personenbezogener Daten zusätzliche Ziele definiert: Datenminimierung, Nichtverkettung, Intervenierbarkeit und Transparenz. Damit wird unter anderem gewährleistet: Nur notwendige Daten werden erhoben und verarbeitet. Die Rechte der Betroffenen bleiben gewahrt. Die Einhaltung dieser Schutzziele ist entscheidend für die Informationssicherheit in der Verwaltung.
Aus diesem Grund wurde die Leitlinie zur Informationssicherheit erstellt. Diese Leitlinie ist das zentrale Regelwerk für das Informationssicherheitsmanagement im Land Berlin. Sie definiert grundlegende Ziele sowie Anforderungen an die Sicherheitsstrategie. Außerdem legt sie den organisatorischen Rahmen für deren Umsetzung fest. µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô erstellen auf Basis dieser Leitlinie eigene ergänzende Regelungen im Einklang mit ihr. So stellt sie sicher: Die Informationssicherheit wird einheitlich gestaltet und bleibt zukunftsfähig in Berlin.