Erteilung planungsrechtlicher Bescheide

Allgemeine Informationen:

Auf Antrag der Bauherenschaft wird ein schriftlicher, planungsrechtlicher Bescheid zur insgesamten und abschließenden planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erteilt. Der planungsrechtliche Bescheid gilt nur für Bauvorhaben, die dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach unterliegen.

Fristen:

Die Fristenregelung richtet sich nach der .

Unterlagen:

Die notwendigen Unterlagen bzw. Bauvorlagen ergeben sich aus der Verordnung über Bauvorlagen, bautechnische Nachweise und das Verfahren im Einzelnen .

³Ò±ð²úü³ó°ù±ð²Ô:

Die Gebühren für den planungsrechtlichen Bescheid regelt die Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen ().

Rechtliche Grundlagen:

Bauordnung für Berlin , insbesondere

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht

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