Auf Antrag der Bauherenschaft wird ein schriftlicher, planungsrechtlicher Bescheid zur insgesamten und abschließenden planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erteilt. Der planungsrechtliche Bescheid gilt nur für Bauvorhaben, die dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach unterliegen.
Erteilung planungsrechtlicher Bescheide
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
- Tel.: (030) 90297-2450
- Fax: (030) 90297-2626
- E-Mail E-Mail an den Fachbereich Bauaufsicht