Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Bestätigung der baulichen Abgeschlossenheit von Wohnungen und anderen nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen als Voraussetzung zur Schaffung von Einzeleigentum (Vorleistung für das Grundbuchamt).
Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Formular:
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Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
PDF-Dokument (146.5 kB)
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
- Tel.: (030) 90297-2450
- Fax: (030) 90297-2626
- E-Mail E-Mail an den Fachbereich Bauaufsicht