Digitale Signatur

Faeser will digitale Verwaltung ankurbeln

Beim Kontakt mit vielen Berliner µþ±ð³óö°ù»å±ðn ist das Ausdrucken und Einscannen beziehungsweise Versenden per Brief nicht nötig. Die elektronische Signatur ermöglicht es allen Bürgerinnen und Bürgern, digital mit den Berliner µþ±ð³óö°ù»å±ðn in Verbindung zu treten. Denn nach dem Signaturgesetz gilt eine qualifizierte elektronische Signatur als Ersatz für eine angeordnete Schriftform. Wenn beispielsweise eine µþ±ð³óö°ù»å±ð fordert, ein Dokument unterschrieben zurückzuschicken, kann dies rein digital geschehen.

Andere elektronische Signaturen gelten nur dann als Schriftformersatz, wenn dies im jeweiligen Fall ausdrücklich zugelassen ist. Die Verschlüsselung eins Dokuments zum Beispiel mit einem Passwort ist jedoch kein Ersatz für eine elektronische Signatur.

Echtheit von elektronischen Signaturen

Zur Überprüfung eingehender qualifizierter elektronischer Signaturen stehen den µþ±ð³óö°ù»å±ðn des Landes Berlin die Anwendungen aus der Produktfamilie des Governikus Signer zur Verfügung. Diese sind flächendeckend im Einsatz. Governikus ist eine Anwendung des IT-Planungsrates.

Allgemeiner Zugang zu Berliner µþ±ð³óö°ù»å±ðn

Die elektronische Signatur ist nur gültig, wenn die µþ±ð³óö°ù»å±ð einen elektronischen Zugang eröffnet haben. In Berlin bieten fast alle µþ±ð³óö°ù»å±ðn einen elektronischen Zugang an, sodass die elektronische Signatur nahezu überall möglich ist.

Liste der Berliner µþ±ð³óö°ù»å±ðn mit Erklärung der elektronischen Zugangseröffnung

Hinweis: Einige µþ±ð³óö°ù»å±ðn haben die elektronische Zugangseröffnung für einzelne Fachbereiche erklärt. Beachten Sie die entsprechenden Hinweise der µþ±ð³óö°ù»å±ðn auf deren Seiten. Folgen Sie jeweils dem Link zur µþ±ð³óö°ù»å±ð.

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