Gewerbeeingriffe

Das Ordnungsamt muss Gewerbeuntersagungsverfahren einleiten, wenn der/die Gewerbetreibende seinen/ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
In diesem Verfahren wird die persönliche Zuverlässigkeit des/der Gewerbetreibenden überprüft.

Gewerbeuntersagung

Prüfung von Finanzdokumenten

Dem/der Gewerbetreibenden werden die vorliegenden Tatsachen und die drohende Maßnahme mitgeteilt und so die Möglichkeit eröffnet, sich zu äußern und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um die drohende Gewerbeuntersagung abzuwenden.

Können die ³Ò°ùü²Ôde, die auf eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit schließen lassen, im Verfahren nicht beseitigt werden, muss das Gewerbeamt nach Anhörung der und/oder der die Gewerbeuntersagung aussprechen.

Die Gewerbeuntersagung hat Bestand, solange die ³Ò°ùü²Ôde vorliegen, die die Annahme der Unzuverlässigkeit des/der Gewerbetreibenden stützen und eine Wiedergestattung auf Antrag nicht gewährt worden ist.

Wiedergestattung einer gewerblichen Tätigkeit

Eine Gewerbeuntersagung kann auf Wiedergestattungsantrag des beziehungsweise der Gewerbetreibenden aufgehoben werden, wenn:
  • keine Unzuverlässigkeitsgründe mehr vorliegen (regelmäßig erst nach einem Jahr) und
  • die Zahlung der Gebühr in Höhe von 123,73 Euro nachgewiesen wurde .

Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis

Dem/der Gewerbetreibenden werden die vorliegenden Tatsachen und die drohende Maßnahme mitgeteilt und so die Möglichkeit eröffnet, sich zu äußern und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um den drohenden Widerruf der Erlaubnis abzuwenden.

Können die ³Ò°ùü²Ôde, die auf eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit schließen lassen, im Verfahren nicht beseitigt werden, muss das Gewerbeamt den Widerruf der Erlaubnis aussprechen.

Der/die Gewerbetreibende kann einen erneuten Antrag auf Erteilung der gewünschten Erlaubnis stellen, sobald die Annahme der Unzuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist. Dafür müssen dann wieder die für die jeweilige Erlaubnis erforderlichen Unterlagen eingereicht werden und es sind die entsprechenden Gebühren zu zahlen.

Kontakt

Bezirksamt
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Abteilung Öffentliche Ordnung

Ordnungsamt

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