Das Ordnungsamt muss Gewerbeuntersagungsverfahren einleiten, wenn der/die Gewerbetreibende seinen/ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
In diesem Verfahren wird die persönliche Zuverlässigkeit des/der Gewerbetreibenden überprüft.
Gewerbeeingriffe
Gewerbeuntersagung
Wiedergestattung einer gewerblichen Tätigkeit
Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis
Kontakt
Bezirksamt
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Abteilung Öffentliche Ordnung
Ordnungsamt
Postanschrift:
PF 910240
12414 Berlin
Standort:
- Tel.: (030) 90297-4629
- Fax: (030) 90297-664621
- E-Mail an das Ordnungsamt